Berlin:
Im September 2012 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

6.691 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 1.452 Personen (27,7 Prozent).

Im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2011 stieg die Zahl der Asylbewerber um 2.559 Personen (61,9 Prozent).

575 Personen erhielten im September 2012 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (14,8 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 544 Personen (14,1 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).

Die Zahlen des Monats September 2012 zeigen insbesondere einen sprunghaften Anstieg von Asylanträgen durch serbische und mazedonische Staatsangehörige. Dazu erklärt Bundesinnenminister Dr. Friedrich:

„Der zunehmende Asylmissbrauch ist nicht akzeptabel. Der massive Zustrom serbischer und mazedonischer Staatsangehöriger muss unverzüglich gestoppt werden. Dazu muss es möglich sein, dass die EU die Visumfreiheit für diese Länder schnellstmöglich aussetzt. Deutschland hat daher parallel mit anderen Mitgliedstaaten die zuständige Kommissarin Cecilia Malmström und die zyprische Präsidentschaft dringend gebeten, die seit 2010 laufenden Arbeiten an einer entsprechenden Änderung der Visumsverordnung endlich zum Abschluss zu bringen.“

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im September 2012 6.691 Personen (Vormonat 5.239 Personen) Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 1.452 Personen (27,7 Prozent) und gegenüber dem Vorjahresmonat um 2.559 Personen (61,9 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im September 2012 waren:

Zum Vergleich

Nr. Land Juli August September
 1. Serbien 324 496 1.395
 2. Mazedonien 215 620 1.040
 3. Syrien 608 680 745
 4. Afghanistan 548 609 563
 5. Iran 327 412 406
 6. Irak 464 406 348
 7. Russ. Föd. 193 188 283
 8. Pakistan 248 291 283
 9. Bosnien und Herzegowina 57 109 214
10. Kosovo 152 137 150

Neben den 6.691 Erstanträgen wurden im September 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 1.792 Folgeanträge gestellt, darunter 852 von serbischen und 526 von mazedonischen Staatsangehörigen.

Im September 2012 hat das Bundesamt über die Anträge von 3.865 Personen (Vormonat: 4.396) entschieden.

Insgesamt 575 Personen (14,8 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 44 Personen (1,1 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 531 Personen (13,7 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Serbische oder mazedonische Staatsangehörige waren nicht darunter.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im September 2012 bei 544 Personen (14,1 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 1.796 Personen (46,5 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 950 Personen (24,6 Prozent).

II. Laufendes Jahr

Für den Zeitraum Januar bis September 2012 ergeben sich folgende Zahlen:

In der Zeit von Januar bis September 2012 haben insgesamt 40.201 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (32.432 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 7.769 Personen (23,9 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis September 2012:

 1. Afghanistan 5.368
 2. Serbien 4.160
 3. Irak 3.931
 4. Syrien 3.721
 5. Iran 2.987
 6. Mazedonien 2.613
 7. Pakistan 2.381
 8. Russ. Föd. 1.580
 9. Kosovo 1.129
10. Türkei 1.041

Neben den 40.201 Erstanträgen wurden insgesamt 8.844 Folgeanträge gestellt.

Im Zeitraum von Januar bis September 2012 hat das Bundesamt 38.385 Entscheidungen (Vorjahr: 32.680) getroffen.

Insgesamt 6.732 Personen (17,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 524 Personen (1,4 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 6.208 Personen (16,1 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis September 2012 bei 6.309 Personen (16,4 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 16.958 Personen (44,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 8.386 Personen (21,9 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende September 2012 44.766, darunter 39.747 Erstanträge und 5.019 Folgeanträge (Vormonat: 39.826 anhängige Verfahren, 35.786 davon Erst- und 4.040 Folgeanträge).

Quelle: bmi.bund.de

 

 

 

Von redaktion

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