München:
Verbraucherschutzministerin Beate Merk fordert effektives Klagerecht für Verbraucherverbände

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin
Dr. Beate Merk fordert ein effektives Klagerecht für
Verbraucherverbände bei Wettbewerbs- oder Kartellrechtsverstößen.
„Ganz gleich, ob es sich um Absprachen beim Kaffeepreis
oder um irreführende Preisangaben bei Online-Flugbuchungen
handelt, unseriöse Geschäftspraktiken zulasten der
Verbraucher und des Wettbewerbs dürfen sich nicht
lohnen“, so Merk. „Das bedeutet: Wenn sich Unternehmen
durch Kartelle oder Wettbewerbsverstöße unrechtmäßig
bereichern, müssen diese Gewinne konsequent abgeschöpft
werden.

Die Bundesregierung hatte
im Frühjahr einen Gesetzentwurf zur Novelle des Kartellrechts
vorgelegt. Der Gesetzentwurf räumt zwar den Verbraucherverbänden
ein Klagerecht bei kartellrechtswidrigen Absprachen
ein, jedoch blieben die strukturellen Defizite bei
der Vorteilsabschöpfung bestehen.

 

Merk:
„Das Instrument der Gewinn- und Vorteilsabschöpfung
kann nicht funktionieren, wenn der abgeschöpfte Gewinn
ausschließlich in die Staatskasse fließt. Bei einem
Streitwert in Millionenhöhe wird kein Verband Klage
erheben, wenn er bei einer erfolgreichen Klage nichts
von dem abgeschöpften Gewinn erhält, im Falle der
Klageabweisung jedoch auf Gerichts- und Anwaltskosten
sitzenbleibt. Das kann einen Verbraucherverband schnell
in die Insolvenz treiben. Die Gewinne sollen stattdessen
in einen Fonds oder ein Stiftungsvermögen fließen.
Aus diesem Topf könnten dann die Gewinnabschöpfungsklagen
finanziert werden. Überschüsse sollten für die Verbraucherarbeit
eingesetzt werden und kommen dann allen Bürgerinnen
und Bürgern zugute.“

 

Außerdem
fordert Merk, dass eine Abschöpfung des Gewinns auch
schon bei Fahrlässigkeit der handelnden Personen –
statt wie bisher nur bei Vorsatz – möglich sein soll.
„Die Unternehmen berufen sich bei einem Verstoß gerne
darauf, nicht bewusst gegen das Kartell- oder Wettbewerbsrecht
verstoßen zu haben. Der Vorsatz ist aber vor Gericht
nur schwer nachzuweisen“, so Merk.

 

Merk
abschließend: „Ich werde mich mit Nachdruck dafür
einsetzen, dass die Verbraucherverbände aktiv und
effektiv in den Kampf gegen Kartelle und Wettbewerbsverstöße
eingreifen können. Ich hoffe, dass der Bundestag bei
der Kartellrechtsnovelle die Forderungen des Bundesrats
ernst nimmt und unseren Forderungen nach einer praxisgerechten
Ausgestaltung der Vorteilsabschöpfung Rechnung trägt.
Mit der Gewinnabschöpfung im Wettbewerbsrecht wird
sich in Kürze die Verbraucherschutzministerkonferenz
am 14. September erneut befassen. Es wird Zeit, dass
das Bundesjustizministerium endlich die Vorschläge
der Länder aufgreift. Unseriösen Geschäftsmodellen
müssen wir gemeinsam die Rote Karte zeigen!“
Quelle:stmj.bayern.de

 

Von redaktion