München:

 

Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk
hat heute Verbraucher auf ihr Recht hingewiesen, Auskunft
über ihre Score-Werte zu verlangen und gegebenenfalls
eine Korrektur zu veranlassen.

 

„Viele
Verbraucher wissen nicht, warum z. B. ein Kreditantrag
oder ein Handyvertrag abgelehnt wird“, so Merk. „Grund
dabei zumeist ein schlechter Score-Wert.“ Beim Scoring
handelt es sich um ein automatisiertes Verfahren, bei
dem der Kunde bewertet wird: Banken, Versandhändler,
aber auch Vermieter errechnen aus den Daten von Auskunfteien
wie der SCHUFA die Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde
pünktlich zahlt und auch sonst keine Schwierigkeiten
macht. Kriterien sind beispielsweise Einkommen, Alter
und Wohnort.

Bayerns Verbraucherschutzministerin
Dr. Beate Merk warnt: „Die Praxis zeigt, dass diese
errechneten Prognosewerte nicht immer richtig sind.
Es kann doch nicht sein, dass jemand, der aus beruflichen
Gründen häufig umzieht, allein deshalb einen schlechten
„Score-Wert“ erhält. Das macht nicht nur wirtschaftlich
keinen Sinn, sondern ist auch rechtlich fragwürdig.
Denn das Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, dass
die Daten für die Prognose erheblich sein müssen.“

 

Problematisch ist zudem, dass Auskunfteien
immer wieder unrichtige Daten speichern oder gar Personen
verwechseln. Es darf auch nicht alles gespeichert werden.
Schranken setzt das Bundesdatenschutzgesetz vor allem
bei Informationen über Zahlungsrückstände.

 

Merk:
„Seit 1. April 2010 haben Sie als Verbraucher einen
Anspruch darauf, dass Ihnen die SCHUFA einmal im Jahr
kostenlos Auskunft über Ihre Daten gibt. Nutzen Sie
dieses Recht! Denn wenn Daten unrichtig oder unzulässig
gespeichert sind, können Sie Berichtigung beziehungsweise
Löschung verlangen!“

 

Merk abschließend:
„Wir dürfen nicht zulassen, dass ein rein statistisches
Verfahren wie das Scoring bestimmte Personengruppen
ausgrenzt. Ich appelliere deshalb an die Verbraucher:
Lassen Sie sich die Gründe mitteilen, wenn Ihnen der
gewünschte Vertrag nicht oder nur zu einem deutlich
höheren Preis gewährt wird! Denn wenn kein sachlicher
Grund vorliegt, könnten Sie einen Anspruch auf Schadensersatz
wegen Diskriminierung haben!“

 

Weitere
Informationen finden Sie unter: http://www.vis.bayern.de/daten_medien/datenschutz/scoring.htm.

Auskunft über Ihre gespeicherten Daten können
Sie über die Seite www.meineschufa.de
(Pfad: Produkte – Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz)
beantragen.

Quelle: stmj.bayern.de

 

 

 

 

Von redaktion