München:
Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk rät: „Ansprüche rechtzeitig sichern und nach der Reise Konten überprüfen!“

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin
Dr. Beate Merk macht Reisende auf zwei rechtlich wichtige
Punkte aufmerksam, die sie beachten sollten. „Wer eine
Reise antritt, ist unbeschwert und denkt nicht an Paragraphen“,
so Merk. Aber zwei Punkte sollte man aber auf jeden
Fall beachten, damit es nachher keine bösen Überraschungen
gibt:

 

„Überprüfen Sie nach ihrer
Rückkehr unverzüglich Ihr Konto, um zu sehen, ob
es nicht nachvollziehbare Abbuchungen während der
Abwesenheit gegeben hat“, so Merk: „Leider gibt es
in aller Welt Straftäter, die auf immer wieder neuen
Wegen Daten insbesondere von Urlaubern ausspähen und
zu ihren Zwecken missbrauchen. Kann man sich eine Abbuchung
gar nicht erklären, sollte möglichst schnell Widerspruch
bei der Bank erhoben und die Polizei verständigt werden.“
Zur Vorsorge bei möglichen Diebstählen auf der Reise
selbst empfiehlt Merk Reisenden, von allen Unterlagen
Kopien mitzunehmen und diese an einem anderen Ort als
die Originale zu verwahren.

 

Merk
weiter: „Wichtig ist auch; Bei Mängeln einer Pauschalreise
können Sie Ihre Position für spätere Verhandlungen
oder sogar Zivilprozesse erheblich verbessern, wenn
Sie folgendes beachten: Beschweren Sie sich vor Ort,
verlangen Sie Abhilfe vom örtlichen Reiseleiter –
und setzen Sie dabei eine Frist. Dass dies geschehen
ist, sollte man sich schriftlich dokumentieren lassen.
Außerdem kann es nützlich sein, den mangelhaften
Zustand mit Fotos und Videoaufnahmen festzuhalten und
sich die Namen und Anschriften von anderen Urlaubsgästen
zu notieren. Ansprüche wegen Minderung oder auf Schadenersatz
müssen dann unbedingt innerhalb eines Monats nach
Rückkehr von der Reise beim Reiseveranstalter geltend
gemacht werden – sonst sind die Rechte futsch.“

Besonders praktisch ist der erst kürzlich
vom Hause Merks herausgebrauchte Taschenratgeber „Ihre
Rechte als Reisende“. Aufgrund seines handlichen Formats
kann man ihn jederzeit und überall bei sich führen.
Der Ratgeber kann im Internet unter http://www.verwaltung.bayern.de/portal/by/ServiceCenter/Broschuerenbestellen
bestellt und heruntergeladen werden.

 

Weitere
Informationen rund um das Thema Reise finden Verbraucher
in der Broschüre „Ihr Recht auf der Reise“ sowie im
Internet unter http://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/index.htm

 

 

 

 
Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion