München:

Zuschlag an Lehrerstunden sichert den Erhalt von kleinen selbstständigen Grundschulen – Einzelne Schulämter in allen Regierungsbezirken erhalten Ausgleichszuschlag – „Kurze Beine, kurze Wege“

Einzelne Schulämter aus allen Regierungsbezirken erhalten auf der Grundlage des Nachtragshaushalts für das kommende Schuljahr zusätzliche Mittel in Form von Lehrerstellen, um angesichts des Rückgangs der Kinderzahlen gerade im ländlichen Raum dort den Unterricht vor Ort in kleinen selbstständigen Grundschulen sicherstellen zu können. Dazu hatte der Bayerische Landtag auf Initiative von Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle im Nachtragshaushalt grünes Licht gegeben. Damit sollen selbstständige Grundschulen mit einer Zahl von mindestens 26 Schülern erhalten werden, wenn dies die Eltern und der Sachaufwandsträger wünschen.
„Kurze Beine – kurze Wege“, in diesem Sinne ist es das Anliegen von Kultusminister Spaenle, dass Grundschüler auch angesichts der demographischen Entwicklung keine weiten Wege zur Schule zurücklegen müssen.
Derzeit erfolgt die Planung für die Zuweisung der Stellen für die einzelnen Schulämter. Dabei waren folgende Kriterien zielführend: ein besonders starker Rückgang an Schülerzahlen und Schulen mit sehr wenigen Klassen im Schulamtsbezirk. Bei der Vergabe des demographischen Zuschlags werden die Schulämter in folgenden Landkreisen bedacht:
In Unterfranken die Landkreise Main-Spessart und Rhön-Grabfeld
In Oberfranken: Kulmbach, Kronach, Wunsiedel, Forchheim und Lichtenfels
In Mittelfranken: Stadt und Landkreis Ansbach
In der Oberpfalz: die Schulämter in den Landkreisen Cham, Tirschenreuth, Neustadt an der Waldnaab und Weiden, sowie Schwandorf
In Oberbayern: der Landkreis Garmisch-Partenkirchen
In Niederbayern: die Landkreise Regen, Freyung-Grafenau und Rottal-Inn sowie das Schulamt für Stadt und Landkreis Passau
In Schwaben der Landkreis Donau-Ries

Im Bedarfsfall können die Regierungen bei der Feinsteuerung der Stellen mitwirken.

Quelle: stmuk.bayern.de

Von redaktion