Berlin:

Deutsche Initiative wirkt: EU-Kommission legt Vereinfachungen für Weinbauern vor
Backpulver wieder als günstiges und umweltfreundliches Mittel gegen Pilzkrankheit „Echter Mehltau“ nutzbar – Bundesminister Rainer setzte sich auf EU-Ebene für praxistaugliche Lösung ein

Teil des Vereinfachungspakets ist eine Änderung im EU-Recht, durch die bereits genehmigte Grundstoffe künftig sowohl als Grundstoff als auch nach späterer Genehmigung als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden können. Der Vorschlag geht auf eine deutsche Initiative zurück. Dank der Änderung erhalten Winzerinnen und Winzer die Möglichkeit, handelsübliches Natriumhydrogencarbonat – Hauptbestandteil von Backpulver – wieder als günstiges und umweltfreundliches Mittel gegen die Pilzkrankheit „Echter Mehltau“ zu nutzen. Das ist nach aktuellem EU-Recht nicht möglich, da Natriumhydrogencarbonat in Deutschland derzeit in einem Pflanzenschutzmittel genehmigt ist und deshalb nicht gleichzeitig als einfacher Grundstoff verwendet werden kann. Winzerinnen und Winzer müssen zurzeit auf das teurere kommerzielle Pflanzenschutzmittel ausweichen.

Dazu der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer: „Ich freue mich, dass die Kommission unserer Initiative gefolgt ist und den Weg frei macht für einen praxisnahen Einsatz einfacher Grundstoffe im Weinbau. Wenn EU-Regelungen dazu führen, dass unseren Winzerinnen und Winzern ein völlig unbedenkliches und günstiges Mittel wie Backpulver zum Schutz ihrer Reben verwehrt wird, dann versteht das zu Recht kein Mensch mehr. Unsere Weinbauern stehen massiv unter Druck – sie brauchen Unterstützung und keine Regularien, die schlichtweg keinen Sinn ergeben.“

Das Paket der EU-Kommission sieht darüber hinaus umfangreiche weitere Änderungen vor. Details zum vorgestellten Paket sowie einen Überblick über die geplanten Änderungen finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission<https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_3081>.

Quelle:bmleh.bund.de

Von redaktion