Berlin:
GAK-Rahmenplan 2026–2029: Deutliches Signal für Verlässlichkeit und Planungssicherheit
Bund investiert über 1 Mrd. Euro in Landwirtschaft und ländliche Räume
• Wiederaufnahme der Schweinestallbauförderung
• Ausweitung der Förderung auf mittelgroße Schlachtstätten
• Förderung von finanzschwachen Kommunen
Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2025 unter Leitung von Bundesminister Alois Rainer den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) für die Jahre 2026 bis 2029 beschlossen. Dieser umfasst unter anderem die Wiederaufnahme der Schweinestallbauförderung, die Ausweitung der Förderung auf mittelgroße Schlachtstätten und die verstärkte Unterstützung finanzschwacher Kommunen. Der Beschluss setzt am Jahresende ein deutliches Signal für Verlässlichkeit und Planungssicherheit – für Menschen in ländlichen Räumen, für landwirtschaftliche Betriebe sowie für die Forstwirtschaft und damit für die Zukunft der Wälder.
Insgesamt stehen den Ländern im kommenden Jahr 1,067 Milliarden Euro an Bundesmitteln zur Verfügung, davon 160 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfondsgesetz (KTF). Zudem können die den Ländern zugewiesenen 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen künftig auch zur Kofinanzierung von GAK-Maßnahmen eingesetzt werden.
Dazu erklärt der PLANAK-Vorsitzende, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer: „Trotz knapper Kassen halten wir Wort: Die GAK bleibt stabil und verlässlich ausgestattet. Damit geben wir den Ländern, der Landwirtschaft und den ländlichen Räumen die finanzielle Planungssicherheit, die sie für Zukunftsinvestitionen brauchen. Das Fördervolumen ist ein großer Erfolg und zeigt, welchen Stellenwert die GAK für unsere Land- und Forstwirtschaft, den Küstenschutz und die ländlichen Räume hat. Ich danke den Ländern für die konstruktiven Beratungen. Wer ländliche Räume stärkt, sichert ein Stück Heimat – und damit Zukunft.“
• Förderung besonders tiergerechter Schweineställe startet wieder:
Zum 01.09.2026 nimmt die GAK die Förderung für besonders tiergerechte Schweineställe wieder auf. Damit schließt die Förderung zeitlich nahtlos an das Bundesprogramm „Umbau der Tierhaltung“ an, so dass keine Förderlücke entsteht.
• Ausweitung der Förderung auf mittelgroße Schlachtstätten:
In Deutschland hat sich die Schlachtung in den vergangenen Jahren immer weiter zentralisiert. Der Konzentrationsprozess schadet sowohl dem Tierwohl – aufgrund langer Wege – als auch der regionalen Wirtschaft. Daher wurde die Förderung für Schlachtstätten im Förderbereich 3 A, Maßnahme 2.0 „Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“, auf mittelgroße Unternehmen bis zum 31.12.2028 erweitert.
Dazu sagt Bundesminister Rainer weiter: „Wir unterstützen regionale Wertschöpfung und sorgen mit der verbesserten Förderung von Schlachthöfen dafür, dass die Verarbeitungsketten für unsere Lebensmittel krisenfest aufgestellt bleiben. Die Gemeinschaftsaufgabe bleibt damit das von Bund und Ländern gemeinsam getragene, entscheidende Zukunftsprogramm für unsere ländlichen Räume und unsere Heimat.“
Der PLANAK hat insbesondere folgende weitere Maßnahmen beschlossen:
• Erhöhte Fördersätze für finanzschwache Kommunen werden fortgeführt:
Im Förderbereich „Integrierte ländliche Entwicklung“ bleibt der um bis zu 20 Prozentpunkte erhöhte Fördersatz (max. 90 %) für bestimmte Maßnahmen bis zum 31.12.2030 bestehen. Finanzschwache Kommunen können damit weiterhin gezielt in wichtige Infrastrukturprojekte investieren und ihre Entwicklung voranbringen.
• Die Förderung von Waldpflegeverträgen für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse wird um weitere zehn Jahre verlängert. Begünstigt werden Zusammenschlüsse, bei denen mindestens 50 Prozent der Walbesitzenden der angeschlossenen forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse weniger als 20 Hektar Waldfläche besitzen.
Bürokratieabbau: GAK wird weiterentwickelt und vereinfacht:
Der PLANAK hat zudem den Bericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe von BMLEH und Ländern zur Weiterentwicklung der GAK aufgenommen. Die darin enthaltenen Empfehlungen bilden eine zentrale Grundlage für die zukünftige Ausrichtung der GAK und sind in die föderale Modernisierungsagenda eingeflossen, die in der vergangenen Woche von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen wurde. Sie zeigen konkrete Wege auf, wie die GAK als nationales Förderinstrument weiter gestärkt, entbürokratisiert und sichtbarer ausgerichtet werden kann.
Hintergrund:
Das wichtigste nationale Förderinstrument für die Land- und Forstwirtschaft, für den Küstenschutz und für die Entwicklung ländlicher Gebiete ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer (Vorsitzender), der Bundesminister der Finanzen sowie die zuständigen Ministerinnen/Senatorinnen und Minister/Senatoren der Länder beschließen im Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK), welche Einzelmaßnahmen über dieses nationale Förderinstrument unterstützt werden können. Angebot und Durchführung der Fördermaßnahmen erfolgen durch die Länder. Der Bund erstattet den Ländern 60 Prozent der dafür von den Ländern geleisteten Ausgaben, beim Küstenschutz sind es 70 Prozent.
Die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder erfolgt auf Basis eines seit dem Jahr 2000 geltenden Schlüssels, bei dem die unterschiedlichen agrarstrukturellen Verhältnisse ebenso wie die historischen Entwicklungen (z. B. die Wiedervereinigung Deutschlands) berücksichtigt wurden.
Quelle:bmleh.bund.de
