Berlin:

Özdemir begrüßt Vorreiterrolle Niedersachsens bei der Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

Das Land Niedersachsen hat als eines der ersten Bundesländer Festlegungen zur Zuständigkeit, zur Meldung und zu den Kriterien im Rahmen der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung veröffentlicht. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG). Demnach sind schweinehaltende Betriebe in Deutschland dazu verpflichtet, bis zum 1. August 2024 der jeweils zuständigen Landesbehörde zu melden, in welche der fünf Haltungsformen ihre Mastschweinehaltung einzuordnen ist. Wohin diese Meldung erfolgen muss, wird durch die Bundesländer festgelegt. Dass trotz fast einjähriger Vorbereitungszeit viele Bundesländer noch keine solchen notwendigen Festlegungen getroffen oder kommuniziert haben, hat zuletzt zu Verunsicherungen in der Branche geführt.

Dazu können Sie Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir wie folgt zitieren: „Ich will, dass auch in Zukunft gutes Fleisch aus Deutschland kommt. Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung ist für das Ziel einer zukunftsfähigen Tierhaltung in Deutschland die Ausgangsbasis. Gut, dass Niedersachsen vorangeht – und nichts anderes hätte ich auch von dem Bundesland mit der meisten Schweinehaltung erwartet. Damit können die Landwirtinnen und Landwirte dort nun ihre Meldungen vorbereiten und das schafft natürlich Planungssicherheit. Ich bin überzeugt, dass auch die weiteren Bundesländer die gesetzliche Rechtslage zeitnah umsetzen, und bei Fragen steht mein Ministerium natürlich jederzeit beratend zur Seite.“

Hintergrund:

Das THKG ist ein zentraler Baustein bei der zukunftsfesten Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland. Damit wird eine Grundlage gelegt, um Verbraucherwünsche nach mehr Tierschutz sowie verlässliche Perspektiven für Landwirtinnen und Landwirte in Einklang zu bringen. Das BMEL greift damit Empfehlungen der sogenannten Borchert-Kommission auf, die in der letzten Wahlperiode eingesetzt worden war.

Mit dem Vollzug des THKG sind aufgrund grundgesetzlicher Regelungen die Bundesländer betraut. Das Gesetz sieht jedoch auch Regeln vor, die den Ländern weitreichende Möglichkeiten bei der Umsetzung einräumen. Das THKG ist zum 1. August 2023 in Kraft getreten. Die Länder haben seitdem ein Jahr Zeit, um sich auf den Vollzug des Gesetzes vorzubereiten.

In einem ersten Schritt geht es zunächst lediglich darum, dass Landwirtinnen und Landwirte die Tierhaltungsform an die zuständigen Behörden melden und von dort eine Kennnummer erhalten, aus der die Haltungsform hervorgeht. Fragen der Zuständigkeit und des Vollzugs sollten aus Sicht des Bundes schnellstmöglich geklärt werden, um so Klarheit und Planungssicherheit für die Landwirtinnen und Landwirte zu schaffen.

Quelle:bmel.bund.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.