München:

Schutz vor Cybermobbing und Einschüchterung
von Regimekritikern im Auftrag fremder Staaten

Bayern schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor / Antrag auf der Justizministerkonferenz / Justizminister
Eisenreich: „Im Gesetz fehlt ein einheitlicher und effektiver Schutz gegen
die schwerwiegenden Folgen von (Cyber-)Mobbing. Potenzielle Täter müssen
stärker abgeschreckt werden.“ Kompromittierende
Fotos, Schikanen und Lügen, die über Wochen und Monate per E-Mail,
über Messenger-Dienste oder in sozialen Netzwerken gegen eine Person
verbreitet werden: Cybermobbing ist ein weit verbreitetes Phänomen
mit teils gravierenden Auswirkungen für die Opfer. Bayerns
Justizminister Georg Eisenreich: „Mobbing und Cybermobbing
können bei Betroffenen zu enormen psychischen und auch körperlichen
Schäden führen – in Einzelfällen bis hin zu Suizid.
Es kann jeden treffen. Besonders gefährdet sind Kinder, Jugendliche
und Frauen.“ Laut einer Studie der Techniker Krankenkasse und des
„Bündnisses gegen Cybermobbing“ waren bereits Ende 2022
allein mehr als 1,8 Millionen Schülerinnen und Schüler von Cybermobbing
betroffen. Minister Eisenreich: „Bis heute gibt es
keinen eigenen Straftatbestand für Mobbing oder Cybermobbing. Ich
fordere deshalb eine Erweiterung des Stalking-Paragrafen.“ Bayern
bringt dazu einen Antrag bei der 95. Justizministerkonferenz am 5./6. Juni
in Hannover ein. Bereits im Jahr 2021 wurde der Stalking-Paragraf
238 Strafgesetzbuch (StGB) auch auf Bestreben Bayerns verschärft

und um das unbefugte Verbreiten von Fotos des Opfers sowie Fälle
des Identitätsdiebstahls erweitert. Eine eigene Regelung für
fortgesetzte und systematische Belästigungen fehlt weiterhin. Nach
geltendem Recht fallen bestimmte Formen des Cybermobbings unter andere
Straftatbestände wie Beleidigung, Nötigung oder Bedrohung. Eisenreich:
„Das Ausmaß von Cybermobbing und die dadurch hervorgerufenen
Beeinträchtigungen für Betroffene werden durch das geltende Recht
nicht angemessen erfasst. Opfer müssen besser geschützt werden.
Bayern setzt sich schon lange für einen verbesserten Schutz vor Cybermobbing
ein. Der Vorschlag liegt auf dem Tisch. Jetzt ist Berlin gefordert.“
Bayern regt für einen umfassenden Schutz gegen Cybermobbing eine
Erweiterung des Stalking-Paragrafen 238 StGB an. So
soll der Tatbestand auf unbefugte zweckgerichtete und fortgesetzte Belästigungen
ausgedehnt und dies auch in der Überschrift zum Ausdruck gebracht
werden. In Erweiterung der bisherigen Tatmodalitäten
soll u. a. eine ständige oder wiederholte Bedrohung einer Person
mit rechtswidrigen Taten oder Sachbeschädigungen mittels Informations-
und Kommunikationsmitteln unter Strafe gestellt werden.
Zudem wird ein Vorschlag für eine besondere Zurechnungsvorschrift
unterbreitet. Diese soll Fälle erfassen, in denen mehrere Personen
systematisch gegen ein Opfer vorgehen, ohne sich hierbei abgesprochen zu
haben. Der Minister: „In jüngster Zeit gab es
vermehrt Cybermobbing bei Hass- und Hetzkampagnen, bei denen eine Vielzahl
gleichgesinnter Internetnutzer gezielt gegen ausgewählte Opfer vorgegangen
ist. Da die Täter hier nicht notwendig als Mittäter handeln,
benötigen wir eine besondere Zurechnungsregelung.“
Der Bundesjustizminister wird außerdem gebeten, einen Sonderfall
gesetzlich zu regeln: Zu andauernden Belästigungen und Bedrohungen
von Menschen kann es auch im Auftrag fremder Staaten kommen, wie es Medienberichte z. B. über chinesische Dissidenten in Deutschland nahelegen. Eisenreich:
„Es ist nicht auszuschließen, dass Einschüchterungen
von Oppositionellen durch autokratische Staaten auch in Deutschland stattfinden.
Deshalb regen wir an, eine neue strafschärfende Regelung in den §
238 StGB aufzunehmen – mit einem Strafmaß von mindestens sechs
Monaten Freiheitsstrafe. Flankierend benötigen unsere Strafverfolgungsbehörden
auch das passende Ermittlungswerkzeug.“ Dazu gehöre die Überwachung
der Telekommunikation, das Erheben von Verkehrsdaten und auch die Möglichkeit
zur Anordnung der Sicherungshaft. Eisenreich:
„Im Gesetz fehlt ein einheitlicher und effektiver Schutz gegen die
schwerwiegenden Folgen von Cybermobbing. Potenzielle Täter müssen
stärker abgeschreckt werden. Der Bundesjustizminister ist aufgefordert,
sich zeitnah des Themas anzunehmen.“

Quelle: stmj.bayern.de

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Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.