München:

Schutz vor Cybermobbing und Einschüchterung
von Regimekritikern im Auftrag fremder Staaten

Bayern schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor / Antrag auf der Justizministerkonferenz / Justizminister
Eisenreich: „Im Gesetz fehlt ein einheitlicher und effektiver Schutz gegen
die schwerwiegenden Folgen von (Cyber-)Mobbing. Potenzielle Täter müssen
stärker abgeschreckt werden.“ Kompromittierende
Fotos, Schikanen und Lügen, die über Wochen und Monate per E-Mail,
über Messenger-Dienste oder in sozialen Netzwerken gegen eine Person
verbreitet werden: Cybermobbing ist ein weit verbreitetes Phänomen
mit teils gravierenden Auswirkungen für die Opfer. Bayerns
Justizminister Georg Eisenreich: „Mobbing und Cybermobbing
können bei Betroffenen zu enormen psychischen und auch körperlichen
Schäden führen – in Einzelfällen bis hin zu Suizid.
Es kann jeden treffen. Besonders gefährdet sind Kinder, Jugendliche
und Frauen.“ Laut einer Studie der Techniker Krankenkasse und des
„Bündnisses gegen Cybermobbing“ waren bereits Ende 2022
allein mehr als 1,8 Millionen Schülerinnen und Schüler von Cybermobbing
betroffen. Minister Eisenreich: „Bis heute gibt es
keinen eigenen Straftatbestand für Mobbing oder Cybermobbing. Ich
fordere deshalb eine Erweiterung des Stalking-Paragrafen.“ Bayern
bringt dazu einen Antrag bei der 95. Justizministerkonferenz am 5./6. Juni
in Hannover ein. Bereits im Jahr 2021 wurde der Stalking-Paragraf
238 Strafgesetzbuch (StGB) auch auf Bestreben Bayerns verschärft

und um das unbefugte Verbreiten von Fotos des Opfers sowie Fälle
des Identitätsdiebstahls erweitert. Eine eigene Regelung für
fortgesetzte und systematische Belästigungen fehlt weiterhin. Nach
geltendem Recht fallen bestimmte Formen des Cybermobbings unter andere
Straftatbestände wie Beleidigung, Nötigung oder Bedrohung. Eisenreich:
„Das Ausmaß von Cybermobbing und die dadurch hervorgerufenen
Beeinträchtigungen für Betroffene werden durch das geltende Recht
nicht angemessen erfasst. Opfer müssen besser geschützt werden.
Bayern setzt sich schon lange für einen verbesserten Schutz vor Cybermobbing
ein. Der Vorschlag liegt auf dem Tisch. Jetzt ist Berlin gefordert.“
Bayern regt für einen umfassenden Schutz gegen Cybermobbing eine
Erweiterung des Stalking-Paragrafen 238 StGB an. So
soll der Tatbestand auf unbefugte zweckgerichtete und fortgesetzte Belästigungen
ausgedehnt und dies auch in der Überschrift zum Ausdruck gebracht
werden. In Erweiterung der bisherigen Tatmodalitäten
soll u. a. eine ständige oder wiederholte Bedrohung einer Person
mit rechtswidrigen Taten oder Sachbeschädigungen mittels Informations-
und Kommunikationsmitteln unter Strafe gestellt werden.
Zudem wird ein Vorschlag für eine besondere Zurechnungsvorschrift
unterbreitet. Diese soll Fälle erfassen, in denen mehrere Personen
systematisch gegen ein Opfer vorgehen, ohne sich hierbei abgesprochen zu
haben. Der Minister: „In jüngster Zeit gab es
vermehrt Cybermobbing bei Hass- und Hetzkampagnen, bei denen eine Vielzahl
gleichgesinnter Internetnutzer gezielt gegen ausgewählte Opfer vorgegangen
ist. Da die Täter hier nicht notwendig als Mittäter handeln,
benötigen wir eine besondere Zurechnungsregelung.“
Der Bundesjustizminister wird außerdem gebeten, einen Sonderfall
gesetzlich zu regeln: Zu andauernden Belästigungen und Bedrohungen
von Menschen kann es auch im Auftrag fremder Staaten kommen, wie es Medienberichte z. B. über chinesische Dissidenten in Deutschland nahelegen. Eisenreich:
„Es ist nicht auszuschließen, dass Einschüchterungen
von Oppositionellen durch autokratische Staaten auch in Deutschland stattfinden.
Deshalb regen wir an, eine neue strafschärfende Regelung in den §
238 StGB aufzunehmen – mit einem Strafmaß von mindestens sechs
Monaten Freiheitsstrafe. Flankierend benötigen unsere Strafverfolgungsbehörden
auch das passende Ermittlungswerkzeug.“ Dazu gehöre die Überwachung
der Telekommunikation, das Erheben von Verkehrsdaten und auch die Möglichkeit
zur Anordnung der Sicherungshaft. Eisenreich:
„Im Gesetz fehlt ein einheitlicher und effektiver Schutz gegen die
schwerwiegenden Folgen von Cybermobbing. Potenzielle Täter müssen
stärker abgeschreckt werden. Der Bundesjustizminister ist aufgefordert,
sich zeitnah des Themas anzunehmen.“

Quelle: stmj.bayern.de

Von redaktion