Berlin:

Mehr Tierwohl in der Schweinehaltung

Die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick informiert auf Haus Düsse über das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung

Die Weiterentwicklung der Tierhaltung ist einer der Schwerpunkte der aktuellen Agrarpolitik. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert dafür tierhaltende Betriebe, die ihre Ställe hin zu mehr Tierwohl umgestalten wollen. Seit Beginn des Förderprogramms Anfang März sind bereits 75 Anträge mit einem Fördervolumen von fast 50 Millionen Euro eingegangen (Stand 7. Mai 2024).

Gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWK NRW) gab das BMEL im Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse einen praktischen Einblick, wie moderne Schweinhaltung aussehen kann. Die Landwirtschaftskammern sind durch Beratung, angewandte Forschung und moderne Projekte, wie dem „Stall der Zukunft“, für alle Betriebs- und Wirtschaftsformen Orientierungspunkte der Landwirtschaft.

Dazu erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im BMEL, Dr. Ophelia Nick: „Leuchtturmprojekte wie der „Stall der Zukunft“ machen sehr anschaulich, auf was es beim Umbau der Tierhaltung ankommt. Mehr Platz, mehr Licht, mehr Beschäftigung und Auslauf für die Tiere sowie weniger Emissionen – das ist moderner Tierschutz, so wie er vor 20 Jahren auch im Grundgesetz verankert wurde. Mit unserem Bundesprogramm wollen wir Ställe mit einer tier- und umweltgerechteren Haltung fördern. Gleichzeitig bieten wir damit tierhaltenden Betrieben eine Perspektive für die Zukunft. Dafür stellen wir als Anschubfinanzierung insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung und damit mehr Mittel als jede Bundesregierung zuvor.“

Im Rahmen des Besuchs des Versuchs- und Bildungszentrums Landwirtschaft Haus Düsse tauschte sich die Parlamentarische Staatssekretärin Ophelia Nick zudem mit Vertreterinnen und Vertretern der Lehr- und Versuchsanstalten, der Branchenverbände und Unternehmen sowie mit Landwirtinnen und Landwirten und weiteren branchenspezifischen Experten über konkrete Fragen zu den Förderrichtlinien und Ideen zur Weiterentwicklung aus.

Hintergrund:
Das BMEL fördert mit dem neuen Bundesprogramm „Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung“ eine besonders tier- und umweltgerechte Tierhaltung. Über das Bundesprogramm werden zum einen tiergerechtere Stallneubauten und Stallumbauten (Zugang zu Außenklima oder Auslauf) gefördert (investive Förderung). Zum anderen werden die laufenden Mehrkosten anteilig ausgeglichen, die eine besonders tiergerechte Haltung von Schweinen mit sich bringt. Das Programm zum Umbau der Tierhaltung sieht vor, dass eine solche Förderung allen schweinehaltenden Betrieben, also auch solchen Betrieben gewährt werden kann, die bereits heute deutlich tiergerechter wirtschaften („Bestandsbetriebe“).

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW hat den Bau zweier Modell- und Demonstrationsställe im Rahmen der sogenannten Nutztierstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen am Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse gefördert. Sie sollen beispielhaft zeigen, wie eine nachhaltige, zukunftsorientierte Nutztierhaltung praxisnah gelingen kann.

Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (Zahlen):

Gesamt Anzahl Anträge: 75
Niedersachsen 29
Bayern 15
Baden-Württemberg 14
Nordrhein-Westfalen 07
Schleswig-Holstein 06
Sachsen-Anhalt 02
Hessen 01
Mecklenb.-Vorpommern 01

Finanzieller Überblick:
Beantragtes Gesamtvolumen: 99.942.579,81 €
Eigenmittel lt. Antrag: 49.354.983,51 €
Beantragte Zuwendung: 50.587.596,30 €

Durchschnittliche Förderquote: 54,25 Prozent

Im Bundeshaushalt sind mit Finanzplanung bis 2027 insgesamt 875 Mio. Euro für den Umbau der Tierhaltung vorgesehen (2024: 150 Mio. Euro, 2025: 200 Mio. Euro, 2026: 300 Mio. Euro, 2027: 225 Mio. Euro). Um Planungssicherheit für die Betriebe sicherzustellen, sind im Haushalt 2024 weitere 125 Mio. Euro in Form von Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2028 bis 2033 verankert.

Um benötigte Planungssicherheit für die Betriebe zu gewährleisten, beläuft sich die Förderlaufzeit auf sieben Jahre. Die vom BMEL angestrebte Förderlaufzeit von zehn Jahren wurde von der EU im Rahmen der Notifizierung aus rechtlichen Gründen nicht genehmigt. Eine Verlängerung bzw. Neuauflage der Förderung nach dem Ende des Sieben-Jahre-Zeitraums ist aber möglich. Das BMEL wird daher rechtzeitig vor Ende der siebenjährigen Laufzeit eine ebenso effiziente wie sachgerechte Fortführung der Förderangebote auf den Weg bringen.

Quelle:bmel.bund.de

Von redaktion

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