München:

Gesetzentwurf für den Einsatz von V-Leuten
und Verdeckten Ermittlern

Bayern lehnt das neue Gesetz ab / Justizminister
Eisenreich: „Der Gesetzentwurf ist realitätsfern, legt Strafverfolgern
Steine in den Weg und belastet unnötig unsere ohnehin stark geforderten
Gerichte.

“ Das Bundeskabinett hat heute (13. März)
einen Gesetzentwurf zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern
und Vertrauenspersonen (V-Personen) beschlossen. Das Bayerische Staatsministerium
der Justiz lehnt diesen Entwurf in großer Übereinstimmung mit
dem Innenministerium und den bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften
weiterhin ab. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich:
„Clan-Kriminelle, Menschenhändler, Rechtsextremisten oder gewaltbereite
Islamisten schotten sich zunehmend ab. Der Einsatz von V-Personen hat sich
in vielen Fällen als – oftmals einziges – wirksames Mittel
im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität und Extremisten erwiesen.
V-Leute liefern wichtige Insider-Informationen im Kampf gegen das Verbrechen.
Die Neuregelung erschwert den Einsatz von V-Leuten und droht, eine wichtige
Ermittlungsmaßnahme zum Enttarnen krimineller Strukturen erheblich
zu erschweren.“ Die heute vom Bundesjustizminister
vorgebrachte Begründung für die Neuregelung trägt nicht.
Der Minister: „Der strafprozessuale Einsatz von V-Personen
auf Basis des geltenden Rechts ist seit vielen Jahren höchstrichterlich
und auch vom Bundesverfassungsgericht anerkannt. Es besteht Rechtssicherheit
und Rechtsklarheit, ein Regelungsbedarf besteht daher entgegen der Auffassung
des Bundesjustizministers nicht.“ Insoweit ist nicht nachvollziehbar,
warum zur Begründung eines Regelungsbedarfs auf Erkenntnisse aus den
NSU-Untersuchungsausschüssen genommen wird. Dabei ging es schlicht
nicht um strafprozessuale Einsätze von V-Leuten. Bislang
sieht die Strafprozessordnung eine ausdrückliche Regelung nur für
Verdeckte Ermittler vor, d.h. Polizisten, die über einen längeren
Zeitraum unter falscher Identität (sog. Legende) verdeckt ermitteln.
Der Einsatz von V-Leuten kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
und des Bundesverfassungsgerichts ohne weiteres auf die Ermittlungsgeneralklausel
der Strafprozessordnung gestützt werden. Die Gesetzesreform sieht
u. a. folgende strenge Auflagen für einen Einsatz von V-Leuten
vor: Richtervorbehalt:
Der Einsatz von V-Leuten muss laut Entwurf auf Antrag der Staatsanwaltschaft
durch das Gericht angeordnet werden. Eisenreich: „Dem
Gesetzentwurf liegt ein völlig unbegründetes Misstrauen in die
Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und insbesondere in das Ermittlungsinstrument
der V-Person zugrunde. Der Richtervorbehalt würde einen unabsehbaren
Mehraufwand an erforderlichen Einzelgenehmigungen erfordern und unsere
Gerichte weiter unnötig belasten.“
Informationspflichten: Der Entwurf schreibt Wortlautprotokolle
für die Gespräche der V-Personen-Führer mit ihren V-Personen
vor. Eisenreich: „Die Wiedergabe des Wortlauts oder
schon die Preisgabe des Treffpunkts mit den Ermittlern könnten dazu
führen, Informanten zu enttarnen und in Gefahr zu bringen.“
Höchsteinsatzzeit:
Zuverlässige Informanten brauchen oft Jahre, um sich in ermittlungstaktisch
interessante Hierarchieebenen einer kriminellen Struktur heraufzuarbeiten.
Nun soll eine Einsatzdauer für V-Personen auf zehn Jahre begrenzt
werden. Eisenreich: „Die Reform kann dazu führen,
dass besonders zuverlässige Informanten mit Zugang in höchste
Kriminalitätskreise künftig nicht mehr zur Verfügung stehen.“
Bayern hat seine Ablehnung
gegenüber diesem Gesetzentwurf erklärt. Minister Eisenreich:
„Dieses Gesetzesvorhaben ist realitätsfern, legt den Strafverfolgern
Steine in den Weg und belastet unnötig unsere ohnehin stark geforderten
Gerichte. Ich empfehle dem Bundesjustizminister dringend einen Besuch vor
Ort und einen Blick in die Praxis.“

 

Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.