München:

Neues Gesetz zur Entlastung von Betreuerinnen
und Betreuer

Berlin greift Vorschlag aus Bayern auf / Justizminister
Eisenreich: „Der Einsatz von Ehrenamtlichen ist in der rechtlichen Betreuung
von unschätzbarem Wert. Sie dürfen nicht durch unnötige bürokratische
Hürden abgeschreckt werden

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.“ Der Bundesgesetzgeber hat ein neues Gesetz zur Entlastung von Betreuerinnen und Betreuern verabschiedet,
das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Das Gesetz sieht folgende
Änderungen vor: Inflationsausgleich
im Zeitraum von 1. Januar 2024 bis Ende 2025 für berufliche Betreuerinnen
und Betreuer und Betreuungsvereine i. H. v. 7,50 Euro pro Monat
und pro geführter Betreuung sowie 24 Euro für ehrenamtliche Betreuerinnen
und Betreuer pro Jahr und pro geführter Betreuung. Bayerns
Justizminister Georg Eisenreich: „Den Ländern ist es
in den intensiven Verhandlungen mit dem Bund gelungen, eine Einigung zu
erzielen, so dass der Inflationsausgleichs zum 1. Januar 2024 in Kraft
treten konnte. Damit kommen den Betreuerinnen und Betreuer sowie den Betreuungsvereinen
die dringend notwendigen finanziellen Verbesserungen zeitgerecht zugute.“
Weniger Bürokratie für ehrenamtliche
Betreuerinnen und Betreuer. Eisenreich: „Ich freue
mich, dass Berlin damit auch unseren Vorschlag zum Abbau bürokratischer
Hürden in der rechtlichen Betreuung aufgegriffen hat.“ Die Justizministerkonferenz
hatte im Mai 2023 auf Initiative Bayerns den Bund aufgefordert, neue, weniger
bürokratische Lösungen zu schaffen. Niedersachsen, Baden-Württemberg
und das Saarland waren der bayerischen Initiative beigetreten.
Hintergrund zum Bürokratieabbau: Seit 1. Januar
2023 sind ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer verpflichtet, vor der
Übernahme einer Betreuung ein Führungszeugnis und eine Auskunft
aus dem Schuldnerverzeichnis vorzulegen (§ 21 Absatz 2 Satz 1 Betreuungsorganisationsgesetz).
Eisenreich: „Das kostet Zeit und Nerven, vor allem wenn die
Betreuerinnen und Betreuer keinen Online-Zugang haben. Im schlimmsten Fall
kann sogar die Übernahme der Betreuung daran scheitern. Deshalb ist
es gut, dass die Betreuungsbehörden künftig die Auskunft aus
dem Schuldnerverzeichnis selbst einholen können. Der Einsatz von Ehrenamtlichen
ist in der rechtlichen Betreuung von unschätzbarem Wert. Sie dürfen
nicht durch unnötige bürokratische Hürden abgeschreckt werden.“
Bayern hatte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bereits
mit einer landesrechtlichen Änderung entlastet. Seit dem 1. Januar
2023 können diese ihre Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis gebührenfrei
erhalten. Auf Anregung Bayerns beschlossen zwischenzeitlich sämtliche
Bundesländer, ihre ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer in gleicher
Weise zu unterstützen.

Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.