Lech – Nördlingen:

Weitere Amtsgerichte in Bayern führen die
elektronische Akte regulär ein

Justizminister Eisenreich: „Die Amtsgerichte
Landsberg a. Lech und Nördlingen führen die E-Akte im Regelbetrieb in
Zivil- und Familiensachen ein. Die Justiz treibt die Digitaloffensive voran.“
Die Regeleinführung der E-Akte an den bayerischen
Gerichten in Familiensachen und Zivilsachen ist abgeschlossen. Alle bayerischen
Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit setzen die E-Akte in Zivil- und
Familiensachen ein. Bis heute wurden über
350.000 Verfahren rein elektronisch geführt. Der
bayerische Justizminister Eisenreich: „Wir müssen bis
Ende 2025 127 Standorte mit etwa 15.000 Arbeitsplätzen mit der elektronischen
Akte ausstatten. Wir wollen und werden das früher schaffen.“
Bei den Amtsgerichten wurde die elektronische Aktenführung in
Zivil- und Familiensachen zunächst bei den Amtsgerichten Straubing,
Dachau und Regensburg pilotiert. Aufgrund der guten Erfahrungen im Rahmen
der Pilotierung wurde zwischenzeitlich auch die Regeleinführung bei
den Amtsgerichten in diesen Bereichen durchgeführt: Am 11. Dezember
2023 haben die Amtsgerichte Landsberg a. Lech und Nördlingen auf die
elektronische Akte in Zivilsachen umgestellt, heute (18. Dezember) erfolgtedort auch die Umstellung in Familiensachen.

Bayerns Justizminister
Georg Eisenreich: „Die Welt
wird immer digitaler. Die Justiz treibt die Digitaloffensive voran. Die
Amtsgerichte Landsberg a. Lech und Nördlingen führen die E-Akte
im Regelbetrieb in Zivil- und Familiensachen ein. Das verkürzt Verfahren
und erspart Wartezeiten.“ Vor dem 11. Dezember 2023 arbeiteten
bereits 73 der 75 bayerischen Amtsgerichte mit der E-Akte. Mit den Amtsgerichten
Landsberg a. Lech und Nördlingen haben jetzt alle Amtsgerichte die
elektronische Akte in Zivil- und Familiensachen im Regelbetrieb eingeführt.
Daneben konnte auch die Umstellung aller Landgerichte auf eine elektronische
Aktenführung in zweitinstanzlichen Zivilsachen abgeschlossen werden,
so dass durchgängig elektronisch gearbeitet werden kann. Außerdem
hat bei den Amtsgerichten die Regeleinführung in Grundbuch-, Betreuungs-
und Immobiliarvollstreckungssachen begonnen. Zudem wird die elektronische
Akte derzeit an weiteren Amtsgerichten in besonderen Rechtsgebieten erprobt:
Beim Amtsgericht Ingolstadt in Insolvenzsachen und beim Amtsgericht Fürth
in Nachlasssachen. Der elektronische Rechtsverkehr
ist bereits bei allen Gerichten im Freistaat eingeführt. Im Jahr 2022
wurden über 11 Millionen Nachrichten elektronisch mit Verfahrensbeteiligten
ausgetauscht. Der Freistaat Bayern setzt neben der E-Akte auch
auf Videotechnik. Minister Eisenreich: „Tausende
Zivilprozesse werden an Bayerns Gerichten inzwischen digital als Videokonferenz
geführt. Unser Ziel war es, die Gerichte flächendeckend mit mobilen
Videokonferenzanlagen auszustatten. Im Juli 2021 haben
wir unser Ziel erreicht: Seit Juli 2021 haben alle 99 bayerischen Gerichte
Zugang zu einer Anlage. Insgesamt wurden hierfür 151 Videokonferenzanlagen
beschafft. Zum Ausbau der Videoverhandlungen setzt die Justiz neben der
Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenzanlagen auch auf ein Video-Konferenz-Tool.
Nach einer erfolgreichen Pilotphase wurde der Einsatz bayernweit freigegeben.
Allein im Jahr 2022 gab es 12.056 Videoverhandlungen und -anhörungen
im Freistaat. Ob sich ein Verfahren für eine Videoverhandlung anbietet,
entscheidet der jeweilige Richter/die jeweilige Richterin.“ Auf
dem Weg zu einem modernen Zivilprozess sieht der bayerische Justizminister
aber noch erheblichen rechtspolitischen Handlungsbedarf.
Vorschläge zur Modernisierung des Zivilprozesses liegen vor. Er fordert
das Bundesjustizministerium zu grundlegendem Handeln auf. Eisenreich:
„Die Zivilprozessordnung ist für die Papierakte gemacht, nicht
für die elektronische Akte. Eine Modernisierung des Zivilprozesses
ist daher notwendig. Der Bund muss jetzt tätig werden. Wir brauchen
eine breit geführte Diskussion, die alle Akteure einbezieht: Gerichte,
Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Wirtschaft, Verbraucherverbände.“
Beim dritten Digitalgipfel von Bund und Ländern, der im Vorfeld der
Justizministerkonferenz im Herbst 2023 stattfand, haben Bund und Länder
auf bayerische Initiative die Einsetzung einer von Bund und Ländern
gemeinsam besetzten Reformkommission beschlossen. Diese soll Vorschläge
für den Zivilprozess der Zukunft erarbeiten. Und auch grenzüberschreitend
will Bayern das Verhandeln erleichtern. Auf bayerische Initiative hat die
Justizministerkonferenz im Frühjahr 2021 das Bundesjustizministerium
aufgefordert, sich für eine umfassende Rechtsgrundlage auf europäischer
Ebene einzusetzen. Eisenreich: „Der Reformprozess
ist dringend notwendig. Die Justiz will die Chancen der Digitalisierung
nutzen. Jetzt sind Berlin und Brüssel gefordert.“ Eisenreich
bedankte sich abschließend bei Alexander Kessler, dem Direktor
des Amtsgerichts Landsberg a. Lech, und Dieter Hubel,
dem Direktor des Amtsgerichts Nördlingen: „Für
Ihr großes Engagement bei der Digitalisierung der Justiz in Landsberg
a. Lech und Nördlingen darf ich mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern herzlich bedanken.“

Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion