Aschaffenburg:

Weitere Amtsgerichte in Bayern führen die elektronische
Akte regulär ein / Justizminister Eisenreich: „Die Amtsgerichte Aschaffenburg
und Obernburg a. M. führen die E-Akte im Regelbetrieb in Zivilsachen ein.
Die Justiz treibt die Digitaloffensive voran.“ Die
Regeleinführung der E-Akte an den Landgerichten in Zivilsachen erster
Instanz und an den Oberlandesgerichten in Zivilsachen ist abgeschlossen.
Alle bayerischen Landgerichte und Oberlandesgerichte setzen die E-Akte
in Zivilsachen ein. Bis heute wurden ca. 206.000 Verfahren
rein elektronisch geführt. Der bayerische Justizminister
Eisenreich: „Wir müssen bis Ende 2025 127 Standorte
mit etwa 15.000 Arbeitsplätzen mit der elektronischen Akte ausstatten.
Wir wollen und werden das früher schaffen.“ Bei den Amtsgerichten
wurde die elektronische Aktenführung in Zivil- und Familiensachen
zunächst bei den Amtsgerichten Straubing, Dachau und Regensburg pilotiert.
Aufgrund der guten Erfahrungen im Rahmen der Pilotierung hat zwischenzeitlich
auch die Regeleinführung bei den Amtsgerichten in diesen Bereichen
begonnen: Am 2. Mai 2023 stellen die Amtsgerichte Aschaffenburg und Obernburg
a. M. auf die elektronische Akte in Zivilsachen um. Bayerns Justizminister
Georg Eisenreich: „Die Welt
wird immer digitaler. Die Justiz treibt die Digitaloffensive voran. Die
Amtsgerichte Aschaffenburg (einschließlich der Zweigestelle Alzenau)
und Obernburg a. M. (einschließlich der Zweigestelle Miltenberg)
führen die E-Akte im Regelbetrieb in Zivilsachen ein. Das verkürzt
Verfahren und erspart Wartezeiten.“ In den nächsten Monaten
werden weitere Amtsgerichte die elektronische Akte in Zivil- und Familiensachen
im Regelbetrieb einführen. Im Zuge dessen erfolgt sukzessive auch
die Umstellung der Landgerichte auf eine elektronische Aktenführung
in zweitinstanzlichen Zivilsachen, so dass durchgängig elektronisch
gearbeitet werden kann. Zudem wird die elektronische Akte derzeit
an fünf Amtsgerichten in besonderen Rechtsgebieten erprobt: Beim Amtsgericht
Kelheim in Grundbuchsachen, beim Amtsgericht Erlangen in Betreuungs- und
Grundbuchsachen, beim Amtsgericht Regensburg in Immobiliarvollstreckungssachen,
beim Amtsgericht Ingolstadt in Insolvenzsachen und beim Amtsgericht Fürth
in Nachlasssachen. Im Laufe dieses Jahres wird in Betreuungs-, Grundbuch-
und Immobiliarvollstreckungssachen der Regelbetrieb beginnen und weitere
Amtsgerichte werden auch in diesen Fachbereichen mit der elektronischen
Akte ausgestattet. Der elektronische Rechtsverkehr
ist bereits bei allen Gerichten im Freistaat eingeführt. Im Jahr 2022
wurden über 10 Millionen Nachrichten elektronisch mit Verfahrensbeteiligten
ausgetauscht. Der Freistaat Bayern setzt neben der E-Akte auch
auf Videotechnik. Minister Eisenreich: „Tausende
Zivilprozesse werden an Bayerns Gerichten inzwischen digital als Videokonferenz
geführt. Unser Ziel war es, die Gerichte flächendeckend mit mobilen
Videokonferenzanlagen auszustatten. Im Juli 2021 haben
wir unser Ziel erreicht: Seit Juli 2021 haben alle 99 bayerischen Gerichte
Zugang zu einer Anlage. Insgesamt wurden hierfür 151 Videokonferenzanlagen
beschafft. Zum Ausbau der Videoverhandlungen setzt die Justiz neben der
Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenzanlagen auch auf ein Video-Konferenz-Tool.
Nach einer erfolgreichen Pilotphase wurde der Einsatz bayernweit freigegeben.
Allein im Jahr 2022 gab es 12.056 Videoverhandlungen und -anhörungen
im Freistaat. Ob sich ein Verfahren für eine Videoverhandlung anbietet,
entscheidet der jeweilige Richter/die jeweilige Richterin.“ Auf
dem Weg zu einem modernen Zivilprozess sieht der bayerische Justizminister
aber noch erheblichen rechtspolitischen Handlungsbedarf.

com

Vorschläge zur Modernisierung des Zivilprozesses liegen vor. Er fordert
das Bundesjustizministerium zu grundlegendem Handeln auf. Eisenreich:
„Die Zivilprozessordnung ist für die Papierakte gemacht, nicht
für die elektronische Akte. Eine Modernisierung des Zivilprozesses
ist daher notwendig. Der Bund muss jetzt tätig werden. Wir brauchen
eine breit geführte Diskussion, die alle Akteure einbezieht: Gerichte,
Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Wirtschaft, Verbraucherverbände.“
Und auch grenzüberschreitend will Bayern das Verhandeln erleichtern.
Auf bayerische Initiative hat die Justizministerkonferenz im Frühjahr
2021 das Bundesjustizministerium aufgefordert, sich für eine umfassende
Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene einzusetzen. Eisenreich: „Der
Reformprozess ist dringend notwendig. Die Justiz will die Chancen der Digitalisierung
nutzen. Jetzt sind Berlin und Brüssel gefordert.“ Eisenreich
bedankte sich abschließend bei Dr. Sabine Lange, der Direktorin des
Amtsgericht Aschaffenburg, und Matthias Wienand, dem Direktor des Amtsgerichts
Obernburg a. M.: „Für Ihr großes Engagement bei der Digitalisierung
der Justiz in Aschaffenburg und Obernburg a. M.  darf ich mich bei
Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken.“
Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion