Berlin:

Schulze: Wir brauchen eine Trendwende beim Verlust der biologischen
Vielfalt

Kabinett beschließt Rechenschaftsbericht 2021 zur Nationalen Strategie zur
biologischen Vielfalt

Trotz vielfacher Gegenmaßnahmen, die die Bundesregierung im Rahmen der
Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt bereits beschlossen und
umgesetzt hat, besteht weiter großer Handlungsbedarf, um den Verlust der
biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen. Dies ist das Ergebnis des
vom Bundesumweltministerium vorgelegten Rechenschaftsberichts 2021 zur
Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS), den die
Bundesregierung heute beschlossen hat. Die Naturschutzfinanzierung wurde in
den vergangenen Jahren kontinuierlich aufgestockt, insbesondere für
Maßnahmen zum Insektenschutz und das Bundesprogramm Biologische Vielfalt.
In dem umfassenden Bericht legt die Bundesregierung wie in jeder
Legislaturperiode dar, mit welchen Maßnahmen sie die biologische Vielfalt
in Deutschland erhält und schützt.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Der Schutz der biologischen
Vielfalt ist eine ebenso wichtige Zukunftsaufgabe wie der Klimaschutz. Wir
Menschen sind auf intakte Ökosysteme angewiesen. Geht die biologische
Vielfalt zurück, werden Ökosysteme gestört, und am Ende leiden auch die
Menschen. Dieser Bericht belegt, dass wir seit 2007, aber gerade auch in
den letzten Jahren, große Fortschritte erreicht haben. Allerdings brauchen
wir dringend eine Trendwende beim Verlust der biologischen Vielfalt. Auch
deshalb haben wir bereits eine Neuausrichtung und Weiterentwicklung der NBS
angestoßen. Wir müssen alles tun, um den Schutz der biologischen Vielfalt
zu verstärken .“

Um dem Biodiversitätsverlust entgegenzutreten, hat die Bundesregierung
bereits im Jahr 2007 die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt
(NBS) beschlossen und sich damit ehrgeizige Ziele für die Erhaltung und
Förderung der biologischen Vielfalt gesetzt, in Deutschland wie auch
weltweit. Mit ihren umfangreichen Zielen stellt die Nationale
Biodiversitätsstrategie ein anspruchsvolles gesamtgesellschaftliches
Programm dar, das die Maßnahmen zum Schutz der Arten und ihrer
Lebensräume umfassend zusammenstellt und Bezüge zu den verschiedenen
nationalen wie internationalen Strategien herstellt, insbesondere zum
UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD), zur
EU-Biodiversitätsstrategie 2030, aber beispielsweise auch zur deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie und zur deutschen Anpassungsstrategie an den
Klimawandel. Der heute von der Bundesregierung beschlossene Bericht zeigt
in elf verschiedenen Themenfeldern und den zugehörigen Zielen der
Strategie Maßnahmen und Errungenschaften im Kampf gegen den Verlust der
biologischen Vielfalt auf. Dazu gehören die Bereiche Schutzgebiete, Natura
2000 und Biotopverbund, Wälder, Wildnis, Küsten und Meere, Flüsse und
Auen, Landwirtschaftsflächen, Stadtnatur, internationale Verantwortung
sowie Kennen und Verstehen. Gegenüber dem Rechenschaftsbericht 2017 sind
außerdem die beiden Themenfelder „Insektenschutz“ und
„Naturschutzstrategie für Bundesflächen“ neu hinzugekommen. Insgesamt
zeigt der Bericht: Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt ist
wirksam. Sie hat eine Vielzahl an Aktivitäten angestoßen. Sie wirkt in
sehr unterschiedlicher und vielfacher Weise, manchmal direkt und manchmal
eher indirekt.

So zeigt der Bericht beispielsweise Fortschritte beim Schutz der Insekten
und deren Artenvielfalt durch die schrittweise Umsetzung des 2019
beschlossenen Aktionsprogramms Insektenschutz, beim Ausbau des
ökologischen Landbaus, der Auenrenaturierung und der Entwicklung und
Pflege der Stadtnatur auf. In allen Bereichen bestehen jedoch weiter große
Herausforderungen und teils dringender Handlungsbedarf, um den Rückgang
der biologischen Vielfalt zu stoppen, wie zum Beispiel bei der weiteren
Verminderung der Stickstoffeinträge im Bereich der Landwirtschaft, der
weiteren Naturnahen Auenentwicklung, um den Flüssen mehr Raum zu geben.
Auch bei der Naturschutzfinanzierung gab es deutliche Verbesserungen. Die
Mittel für die einschlägigen Bundesförderprogramme, die der Umsetzung
der NBS dienen, wurden in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht,
insbesondere für Maßnahmen zum Insektenschutz und das Bundesprogramm
Biologische Vielfalt, dem zentralen Förderprogramm der NBS. Dadurch
konnten zahlreiche und vielfältige Projekte für die biologische Vielfalt
angestoßen und umgesetzt werden.

Trotz der genannten Mittelaufstockung gibt es bei der
Naturschutzfinanzierung weiterhin eine erhebliche Diskrepanz zwischen den
Mitteln, die in Deutschland zum Schutz der biologischen Vielfalt zur
Verfügung stehen und dem Mittelbedarf, um eine nachhaltige Trendwende beim
Verlust der biologischen Vielfalt zu erreichen. Auch deshalb wurde von der
Bundesregierung, unter Federführung des BMU, ein Prozess zur
Neuausrichtung und Weiterentwicklung der NBS mit einer umfangreichen
Stakeholderbeteiligung eingeleitet. Um die NBS zukunftsfest zu machen, soll
eine Aktualisierung und Modernisierung der Strategie in der nächsten
Legislaturperiode erfolgen, wenn nach der neuen EU-Biodiversitätsstrategie
auch der neue strategische Rahmenplan der CBD als wichtige Vorgabe
vorliegt.

Der Rechenschaftsbericht 2021 zur nationalen Strategie Biodiversität ist
abrufbar unter:
https://www.bmu.de/presseverteiler/lt.php?tid=vw5v/UneUk6OLemXe+33kEaLHfH4m2iThKhqvP4KeyCBuBNZyf8LoKSsg41K6FIQ

Weitere Informationen zur Nationalen Strategie Biodiversität erhalten Sie
unter:
https://www.bmu.de/presseverteiler/lt.php?tid=hW8YgaJeGnmsQNLh5YRrAUaLHfH4myiThKhqvP4KeyCBuBNZyf/LoKSsg41K6FIQ

Hintergrundinformationen:

1992 wurde auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und
Entwicklung das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt
(Convention on Biodiversity, CBD) beschlossen. 1993 hat Deutschland das
Übereinkommen ratifiziert. Inzwischen sind der CBD weltweit 196 Mitglieder
beigetreten, auch die EU hat das Übereinkommen ratifiziert. Die CBD
verpflichtet die Mitgliedsstaaten in Artikel 6, „…nationale Strategien,
Pläne oder Programme zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der
biologischen Vielfalt (zu) entwickeln oder zu diesem Zweck ihre bestehenden
Strategien, Pläne und Programme an(zu)passen“.

Deutschland hat von Anfang an intensiv an der nationalen Ausfüllung der
CBD gearbeitet und mehrere National- und Umsetzungsberichte erstellt,
jedoch lange keine nationale Biodiversitätsstrategie beschlossen. Deshalb
hat sich die Bundesregierung in der Koalitionsvereinbarung der 16.
Legislaturperiode darauf verständigt, „mit einer nationalen Strategie den
Schutz der Natur zu verbessern und mit einer naturverträglichen Nutzung zu
kombinieren“. Im November 2007 hat die Bundesregierung die Nationale
Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. Der Umsetzungsstand der
NBS wird in jeder Legislaturperiode mit einem Rechenschafts- und
Indikatorenbericht dargestellt. Der nun von der Bundesregierung
beschlossene dritte Rechenschaftsbericht umfasst den Zeitraum von 2017 bis
2021.

 

Quelle:bmu.de

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