Berlin:

Antragstellung für Abschlagszahlung zur Novemberhilfe startet heute – Erste Abschlagszahlungen noch
in diesem Monat

Das Verfahren der Antragstellung für die Abschlagszahlungen für die Novemberhilfe startet wie
geplant in einem vollständig elektronischen Verfahren am heutigen Mittwoch.
Die Novemberhilfe mit einem Umfang von ca. 15 Milliarden Euro bietet eine zentrale Unterstützung
für Unternehmen aller Größen (auch öffentliche und gemeinnützige), Betriebe, Selbständige, Vereine
und Einrichtungen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe, deren
wirtschaftliche Tätigkeit von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Damit
das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen.


Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte: In einem zweistufigen Verfahren werden
zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfe gewährt,
höchstens jedoch bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller. Die Antragstellung erfolgt voll elektronisch
über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Soloselbständige können einen Antrag
bis zu einer Höhe von 5.000 Euro selbst über die Plattform stellen. Andere Unternehmen stellen den
Antrag über einen prüfenden Dritten, das heißt über den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,
vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt. Die Abschlagszahlung wird einfach und unbürokratisch auf
Grundlage des regulären Antrags auf Novemberhilfe gewährt. Ein separater Antrag auf
Abschlagszahlung ist nicht notwendig. Wird ein Antrag im Rahmen des Stichprobenverfahrens oder
aufgrund konkreter Anhaltspunkte einer vertieften Überprüfung unterzogen, wird die Abschlagszahlung
nicht sofort ausgezahlt. In einer zweiten Stufe findet soweit möglich ein automatisierter Abgleich
mit Daten der Finanzverwaltung statt. Um Missbrauch vorzubeugen, sind Maßnahmen zur Sicherstellung
der Identität des Antragstellers vorgesehen. So ist für die Authentifizierung im Direktantrag
insbesondere ein ELSTER-Zertifikat zwingend erforderlich.
Die Auszahlungen der Abschlagszahlung sollen kurz nach Einreichung des Antrags starten, das heißt
noch im November.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201125-antragstellung-fuer-abschlagszahlung-zur-novemberhilfe-startet.html

Quelle:bmwi.bund.de
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Von redaktion