München:

Bayern startet gemeinsame Bundesratsinitiative mit NRW / Justizminister Eisenreich: „Unser Ziel ist es, eine Schutzlücke bei gefährlichen Verkehrseingriffen mit Todesfolge zu schließen“ / Erste Etappe für eine weitergehende Reform des Verkehrsstrafrechts

Verbotene Autorennen mit tödlichem Ausgang haben in der Öffentlichkeit eine Debatte über angemessene Strafen bei Verkehrsstraftaten ausgelöst. Auf Forderungen u.a. aus Bayern hin hat der Bundesgesetzgeber 2017 die Beteiligung an einem verbotenen Autorennen unter Strafe gestellt. Die Minister der Justiz, Georg Eisenreich in Bayern und Peter Biesenbach in NRW, sehen aber weiteren Nachbesserungsbedarf im Verkehrsstrafrecht. Eisenreich: „In einigen anderen Fällen von verkehrsfeindlichen Verhaltensweisen mit tödlichem Ausgang ist nach wie vor eine unangemessen milde Strafe vorgesehen. Das steht in keinem Verhältnis zu den dramatischen Folgen für die Hinterbliebenen der Opfer.“

Mit einem gemeinsam erstellten Gesetzentwurf, der am morgigen Freitag (05.06.2020) im Bundesrat vorgestellt wird, wollen Bayern und NRW einen Widerspruch im Verkehrsstrafrecht beseitigen. Eisenreich: „Unser Ziel ist es, eine Schutzlücke bei gefährlichen Eingriffen in den Verkehr zu schließen. Derartige Eingriffe begeht beispielsweise, wer Drähte über die Straße spannt, Barrikaden auf der Straße aufstellt oder Holzscheite von der Autobahnbrücke wirft. “
Die Ungereimtheit im Gesetz: Wer dadurch eine schwere Gesundheitsschädigung herbeiführt, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Wer aber den Tod eines Menschen verursacht, muss lediglich mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Dies gilt, wenn dem Täter kein Körperverletzungs- und Tötungsvorsatz nachzuweisen ist, sondern lediglich Gefährdungsvorsatz. Eisenreich: „Das ist nicht nur widersprüchlich, es ist mit Blick auf den hohen Rang des Rechtsguts ‚Leben‘ nicht nachvollziehbar.“ Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht für beide Fälle den gleichen erhöhten Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor.

Die Initiative ist für den bayerischen Justizminister nur die erste Etappe seiner Bemühungen um eine Reform des Verkehrsstrafrechts, die Bayern gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen vorantreibt. Bei der nächsten Justizministerkonferenz will Eisenreich weitere Vorschläge vorlegen. Der bayerische Justizminister dazu: „Wie viel im Verkehrsstrafrecht noch im Argen liegt, zeigt auch der Fall eines stark betrunkenen Autofahrers aus Südtirol, der Anfang des Jahres in eine Gruppe deutscher Skiurlauber gerast war und sieben Personen in den Tod riss.“ Während ihm in Italien eine langjährige Haftstrafe drohe, sehe das geltende Recht in Deutschland bei Trunkenheitsfahrten mit Todesfolgen als Strafe lediglich Geldstraße oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. „Das muss sich ändern“, so Eisenreich abschließend.

Hintergrund:
Der Gesetzentwurf sieht vor, für die Todesfolge bei verkehrsfeindlichen Eingriffen denselben Strafrahmen zu eröffnen, der bislang nur für lediglich gesundheitsbeeinträchtigende Folgen (schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen) vorgesehen ist. Dazu soll in dem Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr (§ 315 StGB) die qualifizierte Strafandrohung des § 315 Abs. 3 StGB auch auf die Verursachung des Todes erstreckt werden. Über die bereits bestehende Verweisung in § 315b Abs. 3 StGB findet diese Strafschärfung auch für die Fälle des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) Anwendung.

Quelle: stmbw.bayern.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.