München:

Glauber: Bayern fordert mehr Möglichkeiten für Weideschlachtung
Behandlung im Bundesrat

Am Freitag wird die Initiative Bayerns für eine deutliche Ausweitung der Weideschlachtung im Bundesrat behandelt. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: „Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Weideschlachtung ausbauen. Zum Wohl von Tieren und Landwirten brauchen wir hier mehr Möglichkeiten. Weideschlachtung verknüpft Tierschutz und Nachhaltigkeit. Zum Tierschutz gehört eine tierschonende Schlachtung. Die vertraute Umgebung und der Verzicht auf Transporte in den Schlachtbetrieb führen zu weniger Stress bei den Tieren. Die Weideschlachtung ist dadurch besonders tierschonend und kann sich positiv auf die Fleischqualität auswirken. Von der Weideschlachtung profitieren Tiere und Verbraucher. Denn die Weideschlachtung ist oft mit einer direkten Vermarktung verbunden. Gerade in Zeiten von Corona werden für die Verbraucher kurze Wege und eine regionale Wertschöpfung vor Ort immer wichtiger.“

Durch die Weideschlachtung können Tiere selbst in schlecht erreichbarem oder unzugänglichem Gelände wie Alm- und Waldweiden tierschonend vor Ort betäubt und geschlachtet werden. Dabei fällt eine Beunruhigung der Tiere mit der Gefahr von Verletzungen bei Einfangversuchen für die Verladung weg. „Wir stärken mit der Weideschlachtung die tiergerechte Haltung in der bäuerlichen Landwirtschaft. Deshalb setzen wir uns auch dafür ein, dass die Fördermöglichkeiten für kleine bäuerliche Betriebe bei der Weideschlachtung bestehen bleiben. Auch die Verbraucher selbst können mit ihrem Kaufverhalten zu mehr Tierwohl beitragen. Dafür wollen wir mit unserer Initiative weitere Möglichkeiten schaffen“, so Glauber.

Bisher ist die Weideschlachtung außerhalb teil- oder vollmobiler Schlachteinheiten aufgrund einer nationalen Ausnahmevorschrift nur in Betrieben mit ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern zulässig – nach Genehmigung durch das zuständige Veterinäramt. Durch die Bundesratsinitiative Bayerns sollen insbesondere zusätzliche Ausnahmeregelungen für die Tierart Schwein und andere Haltungsformen, wie nur saisonweise im Freien gehaltene Rinder und Schweine, geschaffen werden. Zuständig dafür ist der Bund. Außerdem sollen die Ausnahmen rechtssicher im EU-Recht verankert werden.

Das Umweltministerium setzt sich darüber hinaus direkt in Bayern dafür ein, dass die Weideschlachtung häufiger praktiziert werden kann. Dazu wurden die nachgeordneten Behörden über die aktuellen Möglichkeiten der Weideschlachtung informiert. Derzeit erarbeitet das Umweltministerium außerdem einen umfassenden Leitfaden ‚Weideschlachtung‘ für Landwirte und die nachgeordneten Behörden.

stmuv.bayern.de

Von redaktion