Berlin:

Schlaglichter der Wirtschaftspolitik
Ausgabe Juni 2026

Konjunktur – Grafiken und Tabellen
Industriestrompreis entlastet die Industrie: Der Industriestrompreis ist ein zentrales Instrument
zur gezielten und bürokratiearmen Entlastung der energieintensiven Industrie in Deutschland, die
aufgrund vergleichsweise hoher Energiekosten – nicht zuletzt infolge (akuter) geopolitischer Krisen
– unter erheblichem Druck steht. Er ist als Kompensationszahlung für die Jahre 2026 bis 2028
konzipiert und richtet sich an potentiell rund 9.500 Unternehmen einschließlich kleiner und
mittlerer Unternehmen. Die Entlastungssystematik des Industriestrompreises orientiert sich am
Großhandelsstrompreis. Als Referenz dient der Einjahresfuture. Die maximale Entlastung beträgt 50 %
des Referenzpreises, wobei eine Preisuntergrenze von 5 ct/kWh gilt. Förderfähig sind 50 % des
Stromverbrauchs einer Produktionsstätte. Da die Inanspruchnahme des Industriestrompreises an
Investitionen in Dekarbonisierungsmaßnahmen gekoppelt ist, unterstützt er gleichzeitig die energie-
und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung. Der Industriestrompreis ist Teil eines umfassenden
Maßnahmenpakets zur Senkung der Energiepreise. Wir berichten im Fokusartikel dieser Ausgabe.
Jährlicher Fortschrittsbericht 2026: Der diesjährige deutsche Fortschrittsbericht (Annual Progress
Report) wurde am 22. April vom Bundeskabinett beschlossen. Mit dem Bericht informiert Deutschland
erstmalig über die Umsetzung von Vorgaben und Maßnahmen im Rahmen der reformierten EU-Fiskalregeln,
die im finanzpolitisch-strukturellen Plan (FSP) festgehalten sind. Zudem legt die Bundesregierung
die Fortschritte bei der Umsetzung des im Rahmen des FSP vorgelegten Reform- und Investitionspakets
sowie bei der Umsetzung weiterer im FSP angekündigter Reformen und Investitionen dar, welche die
länderspezifischen Empfehlungen der Europäischen Kommission und die gemeinsamen EU-Prioritäten
adressieren. Der Jährliche Fortschrittsbericht dient dazu, wirtschaftliche Entwicklungen und
mögliche Risiken bei der Umsetzung des FSP frühzeitig sichtbar zu machen. Wir berichten hierzu.
Grenzüberschreitende Energiekooperationen zwischen Deutschland und Polen: Die Grenzregionen in der
EU sind wirtschaftlich weniger stark als andere Regionen der EU, obwohl sie 40 % des EU-Gebiets
ausmachen und über ein Drittel der EU-Bevölkerung beheimaten. Drei grenzüberschreitende
Energieprojekte zwischen Deutschland und Polen – UNITED HEAT, TWIN HEAT und DEPloy – zeigen nun,
dass auch die Grenzregionen Vorreiter der lokalen Energiewende sein können. Ihre Bedeutung reicht
dabei über die lokale Ebene hinaus. Die Kooperationen stehen stellvertretend für die gute
Zusammenarbeit von Polen und Deutschland im Energiebereich. Mehr dazu in dieser Ausgabe.
Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets durch die Novelle des
Energiewirtschaftsgesetzes: Seit 2024 liegt erstmals ein umfassender europäischer Rechtsrahmen für
den Wasserstoffhochlauf vor, der gleichzeitig auch der Weiterentwicklung des Gasmarkts dient. Mit
der am 25. März 2026 im Kabinett beschlossenen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer
energierechtlicher Vorschriften setzt die Bundesregierung das Paket nun in nationales Recht um.
Damit wird Wasserstoff erstmals umfassend im deutschen Energiewirtschaftsrecht verankert und der
bestehende Ordnungsrahmen für den Gasmarkt weiterentwickelt. Insgesamt schafft der Gesetzentwurf
einen verlässlichen Rechts- und Regulierungsrahmen für Gas- und Wasserstoffnetze. Wir berichten.
Wie üblich enthält die Ausgabe auch eine ausführliche Berichterstattung zur Konjunkturlage.
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2026/schlaglichter-der-wirtschaftspolitik-2026-06.html

Quelle:bundeswirschaftsministerium.de

Von redaktion