Berlin:

Altmaier: „Klare Stärkung des Mittelstands durch Bundestagsbeschlüsse zur Meisterpflicht und
Anhebung der Umsatzgrenze der Ist-Besteuerung“

Der Deutsche Bundestag beschließt heute Gesetze zur Stärkung des Mittelstands.
Mit Änderungen der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften stimmte der
Bundestag der Wiedereinführung der Meisterpflicht für 12 derzeit zulassungsfreie Handwerke zu. Der
Gesetzentwurf enthält auch Regelungen zum Bestandsschutz für bestehende Betriebe und sieht eine
Evaluierung in fünf Jahren vor.
Zudem entscheidet das Plenum heute über die Anhebung der Umsatzgrenze der Ist-Besteuerung von
500.000 Euro auf 600.000 Euro. Der Finanzausschuss hat die entsprechende Änderung des
Umsatzsteuergesetzes bereits beschlossen. Damit wird der Kreis der Unternehmen, der erst nach
Zahlungseingang die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen kann, vergrößert. Die Unternehmen werden
erneut von bürokratischen Belastungen befreit und ihre Liquidität durch die spätere Steuerzahlung
verbessert.


Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier begrüßt die Beschlüsse des Bundestages: „Die
Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 Gewerken ist ein starkes Signal für die Zukunft des
Handwerks. Ich habe mich in meiner Mittelstandsstrategie dafür eingesetzt, denn die Meisterpflicht
ist Ausdruck der Wertschätzung gegenüber dem Handwerk, einer tragenden Säule des Mittelstandes. Sie
wird die Qualität, die duale Berufsausbildung und die Qualifizierung im Handwerk fördern und die
Zukunft der Betriebe gewährleisten.“
„Mit der Anhebung der Ist-Besteuerungsgrenze wird ein weiteres wichtiges Anliegen der Wirtschaft
umgesetzt, für das ich mich in meiner Mittelstandsstrategie stark gemacht habe. Ich begrüße diese
Initiative aus der Mitte des Parlaments sehr: Dadurch werden die Schwellenwerte für die
Ist-Besteuerung im Umsatzsteuerrecht und für die Buchführungsgrenze in der Abgabenordnung endlich
harmonisiert. So werden die Unternehmen in den vollen Genuss der hierdurch bedingten
Erleichterungen kommen und in ihrer Liquidität verbessert.“
Die Zulassungspflicht war im Zuge der letzten größeren Novelle der Handwerksordnung 2004 für 53
Handwerke abgeschafft worden. Die Regierungskoalition hatte sich schon im Koalitionsvertrag darauf
verständigt, das Handwerk noch stärker anzuerkennen und zu fördern und eine Wiedereinführung der
Meisterpflicht zu prüfen. Am 20. Dezember soll voraussichtlich der Bundesrat final über den
Gesetzentwurf entscheiden. Bei einer Zustimmung des Bundesrates können die Änderungen Anfang 2020
in Kraft treten.
Die Anhebung der seit 2009 unveränderten Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung auf 600.000 Euro
ermöglicht, dass Unternehmen nicht bereits auf Basis des vereinbarten Entgeltes sondern erst nach
Entgelt-Vereinnahmung die Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen können. Es besteht jetzt auch wieder
ein Gleichlauf mit der Grenze zur Führung von Büchern in der Abgabenordnung, die bereits zum 1.
Januar 2016 angehoben wurde. Die nun beschlossene Harmonisierung der beiden Schwellenwerte kommt
insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen zugute, die Umsätze zwischen 500.001 Euro
und 600.000 Euro erzielen: Sie können sowohl die Buchführungsbefreiung in Anspruch nehmen als auch
vereinfachte Umsatzsteuerregeln anwenden.

Quelle:bmwi.bund.de

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LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.