München:

Bayerns Justizminister Eisenreich: „Bremsen des Mietpreisanstiegs ist wichtiges Anliegen / Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen notwendig / Fünfjähriger Mietendeckel für den freien Wohnungsmarkt durch Landesgesetz ist verfassungswidrig“

Der Berliner Senat hat heute Eckpunkte für ein Berliner Mietengesetz beschlossen. Kernforderung ist der sogenannte Mietendeckel. Bayerns Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich hierzu: „Ein Landesgesetz, das die Mieten für Wohnungen auf dem freien Markt für fünf Jahre deckelt, ist verfassungswidrig – in Berlin genauso wie in Bayern. Denn die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund und nicht bei den Ländern.“

Eisenreich weiter: „Die vor allem in Ballungsräumen hohen und steigenden Mieten sind eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Eine Begrenzung des Mietpreisanstiegs in Ballungsräumen ist auch für mich ein wichtiges Anliegen. Mit einem Mietendeckel im Landesrecht kommt man hier aber nicht weiter. Der Bund hat das Mietpreisrecht, insbesondere mit der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze, bereits abschließend geregelt. Daher ist es nicht seriös, den Bürgerinnen und Bürgern vorzumachen, dass man das Problem der Mietpreissteigerung durch einen Mietendeckel im Landesrecht lösen kann.“

Die Berliner Eckpunkte suggerieren eine Möglichkeit, den Mietendeckel über das öffentliche Recht einführen zu können. „Der Mietendeckel betrifft ein rein privatrechtliches Verhältnis, nämlich das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter“, so der Justizminister. „Allein die Behauptung einer öffentlich-rechtlichen Regelung macht den Mietpreis nicht zu einer öffentlich-rechtlichen Materie.“

Eisenreich weiter: „Aber auch unabhängig von der fehlenden Gesetzgebungskompetenz halte ich es für fraglich, ob der mit einem fünfjährigen Mietendeckel verbundene Eingriff ins Eigentumsgrundrecht verhältnismäßig ist. Und was auch nicht übersehen werden darf: Ein Mietendeckel, der unterschiedslos für alle Mietverhältnisse auf dem freien Markt gilt, benachteiligt gerade die Vermieter, die bislang nur geringe, sozialverträgliche Mieten verlangt haben. Das ist mit dem Gleichheitsgebot nicht zu vereinbaren.“

Bayerns Justizminister abschließend: „Wohnraum muss bezahlbar sein. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf. Das Mietrecht kann nur ein Teil der Lösung sein. Wir brauchen ein Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen.“

Hintergrund:

Die Eckpunkte für ein Berliner Mietengesetz, die heute vom Berliner Senat beschlossen wurden, sehen als Kernforderung einen durch Landesgesetz festgelegten Mietenstopp vor. Danach sollen Mieten für nicht preisgebundene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern für fünf Jahre nicht erhöht werden dürfen Eine solche Regelung – der Mietendeckel für fünf Jahre – ist mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes verfassungswidrig. Der Bund hat unter anderem mit den Vorschriften zur Mietpreisbremse und zur Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen erschöpfende Regelungen zur Miethöhe erlassen und damit in diesem Bereich von seiner Gesetzgebungskompetenz abschließend Gebrauch gemacht. Den Ländern sind daher Regelungen hierzu verwehrt. Zu diesem Ergebnis kommt auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages.

Dasselbe gilt für Bayern. In München hat der DMB Mieterverein München e.V. ein Volksbegehren „Uns glangt’s! Mieten-Stopp in Bayern!“ auf den Weg gebracht. Zentrale Forderung ist, die Bestandsmieten in Bayern für einen befristeten Zeitraum wie etwa fünf Jahre lang einzufrieren. Der Gesetzesentwurf für dieses bayerische Volksbegehren liegt zwar noch nicht vor. Für die Bewertung der Kernforderung ist dies aber auch nicht nötig. Hinsichtlich der zentralen Forderung ist bereits jetzt festzustellen, dass eine solche Regelung mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes verfassungswidrig ist.

Quelle:stmj.bayern.de

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LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.