Berlin:

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert zu Möglichkeiten der Mitnahme nicht verzehrter Speisen

Die Wertschätzung für unsere Lebensmittel zu stärken ist ein großes Anliegen von Bundesministerin Julia Klöckner. Im Februar hat sie ihre Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung vorgelegt, die das Bundeskabinett beschlossen hat. Erstmals werden alle Beteiligten der Wertschöpfungskette in die Pflicht genommen, sich auf konkrete Reduktionsziele zu einigen und Maßnahmen zu entwickeln. Das ist ein entscheidender Schritt. Das Ziel ist, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 zu halbieren.

Eine wirksame Maßnahme ist die Mitnahme nicht verzehrter Speisen aus Restaurants oder von Buffets. Doch hier bestehen oftmals Unsicherheiten – gerade jetzt zur Osterzeit gibt es dazu von Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Fragen. Und es kommt leider häufig vor, dass mit dem Hinweis auf gesetzliche Vorgaben die vorhandenen Möglichkeiten der Mitnahme von Lebensmitteln nicht ausgeschöpft werden. Deshalb informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

Mitnahme von Speiseresten im Restaurant:
Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die der Mitnahme von Essensresten, die im Eigentum des Gastes sind, entgegenstehen. Einige Gastronomen sehen jedoch offenbar ein Haftungsrisiko, wenn die Kühlkette infolge der Mitnahme nicht eingehalten wird und die Speisen verderben. Diese Befürchtung ist jedoch unbegründet. Durch die Mitnahme der bereits in seinem Eigentum befindlichen Speisereste geht gleichzeitig auch die Haftung für die Haltbarkeit und Qualität der Speisereste auf den Gast über. Wenn der Gast die Speisen dann nicht richtig aufbewahrt, liegt dieses Fehlverhalten in seinem Verantwortungsbereich.

Mitnahme von Speisen vom Buffet:
Grundsätzlich gilt das gleiche für Reste vom Buffet. Wer das Buffet bestellt und bezahlt, kann die Reste daher in der Regel mit nach Hause nehmen. Allerdings hängt dies von der Vertragsgestaltung im Einzelfall ab. Es empfiehlt sich, dies bereits bei Vertragsabschluss zu regeln. Einige Gastronomen lassen sich den Haftungsausschluss schriftlich bestätigen, bevor sie dem Gast die Lebensmittel mitgeben.

Anders sieht es mit der Weitergabe von Speisen vom Buffet an soziale Einrichtungen aus. Bei der Abgabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen sind die Regelungen des Lebensmittelrechts, einschließlich der Regelungen zur Lebensmittelhygiene einzuhalten. Demnach dürfen nur sichere und zum Verzehr geeignete Lebensmittel weitergegeben werden. Bei Lebensmitteln, die bereits auf einem Buffet waren, kann dies nicht mehr gewährleistet werden. Daher sind diese Lebensmittel von der Weitergabe an soziale Einrichtungen ausgeschlossen. Durch gute Planung und Organisation lassen sich Lebensmittelabfälle in diesem Bereich reduzieren, etwa indem Lebensmittel für das Buffet öfter nachgelegt werden und nicht alles von Anfang an angeboten wird.

Quelle:bmel.bund.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.