Berlin:

Klöckner: „Mehr Tierwohl von der Geburt bis zur Schlachtung machen wir sichtbar.“
Bundesministerin stellt Kriterien für das staatliche Tierwohlkennzeichen vor, bessere Orientierung für Verbraucher

Nachdem die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, den ressortabgestimmten Gesetzentwurf für ein dreistufiges Tierwohlkennzeichen zur Notifizierung in Brüssel vorgelegt hat, hat sie heute die Kriterien für das neue staatliche Tierwohlkennzeichen der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese werden Grundlage der zum Gesetz zugehörigen Verordnung sein. Damit beschreitet Julia Klöckner in Sachen Steigerung des Tierwohles und Verbesserung der Orientierung für Verbraucher neue, bisher in Deutschland nicht dagewesene Wege. Das anspruchsvolle staatliche Siegel hat zur Voraussetzung, dass nur diejenigen damit werben dürfen, die verpflichtend und überprüfbar höhere Tierschutzanforderungen, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen, erfüllen. Die Zeit von der Geburt bis zur Schlachtung eines Tieres wird dabei in den Blick genommen. Mindestens 20 Prozent mehr Platz für die Tiere gelten bereits in der ersten Stufe, aber auch ressourcen- und managementbezogene Kriterien liegen zu Grunde. Das Kennzeichen wird zunächst für Schweine gelten, dann ausgeweitet werden zum Beispiel auf Geflügel.

Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner: „Tiere sind Mitgeschöpfe, keine Wegwerfware. Deshalb ist das Thema Tierschutz eines, das uns alle angeht. Nicht nur die Tierhalter, sondern auch Handel, Gastronomie und Verbraucher. Das Tierschutzgesetz definiert gesetzliche Mindeststandards. Aber wenn von der Geburt bis zur Schlachtung eines Tieres höhere Tierwohlstandards, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen, eingehalten wurden, dann kann das der Verbraucher in der Regel nicht erkennen. Der Preis alleine ist nicht aussagekräftig genug. Deshalb führen wir ein staatliches Tierwohlkennzeichen ein, mit dem nur derjenige werben darf, der überprüfbare, anspruchsvolle Kriterien erfüllt, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen. Es wird Verbesserungen beim Platzangebot, bei den Beschäftigungsmaterialien, der Strukturierung der Buchten, beim Transport der Tiere geben, aber auch bei Fortbildung und Stallmanagement der Tierhalter. Bei der Verleihung des Kennzeichens nehmen wir die gesamte Lebensspanne eines Tieres in den Blick: von der Geburt bis zur Schlachtung. Verbraucher sollen schnell erkennen können, wo mehr Tierwohl drinsteckt, und Tierhalter sollen für ihre Mehrinvestitionen zum Wohle der Tiere honoriert werden. Denn: Die Mehrkosten für mehr Tierwohl kann nicht alleine der Tierhalter tragen. Wir Verbraucher sind gefragt, unseren Wünschen nach mehr Tierwohl beim Einkauf auch Ausdruck zu verleihen.
Damit nicht nur Verbraucher darüber informiert werden, sondern auch viele Landwirte mitmachen, planen wir eine mehrjährige Informationskampagne im Zeitraum der Einführung des Kennzeichens.“

Tierwohlkennzeichen ist freiwillig
Dazu erklärt Bundesministerin Klöckner: „Warum ist das Tierwohlkennzeichen nicht verpflichtend für alle? Weil das Kennzeichen dem Verbraucher ein Mehr an Tierwohl anzeigen soll, denn die Anforderungen liegen über den gesetzlichen Mindeststandards.
Das staatliche Tierwohlkennzeichen ist mehr als ein reines Haltungskennzeichen. Wir zeichnen nicht bereits Produkte aus, die lediglich den gesetzlichen Mindeststandard erfüllen. Das Tierwohlkennzeichen soll dem Verbraucher aber auf den ersten Blick vermitteln: Hier handelt es sich um ein Produkt, in dem ein Mehr an Tierwohl zur Grundlage liegt. Man belobigt auch keinen Autofahrer, der an einer roten Ampel und sich damit einfach an die Verkehrsregeln hält.
Verbraucher wollen aber nicht wissen, ob sich jemand an die gesetzlichen Mindestanforderungen gehalten hat, was selbstverständlich sein sollte und keines besonderen Labels bedarf. Verbraucher wollen wissen, wo mehr Tierwohl drinsteckt, sie wollen das beim Einkauf auch erkennen können. Deshalb dürfen nur diejenigen mit dem staatlichen Tierwohlkennzeichen werben, die verpflichtend und überprüfbar höhere Kriterien von der Geburt bis zur Schlachtung des Tieres eingehalten haben. Im Übrigen ist auch das Bio-Siegel freiwillig und nicht verpflichtend und bis heute ein Erfolg.“

Hintergrund
Das staatliche Tierwohlkennzeichen wird drei qualitativ aufeinander aufbauende Stufen haben, um die Vermarktungschancen zu optimieren. Pro Stufe werden die Anforderungen höher sein. Die Kriterien des Kennzeichens sind u.a.:

· mehr Platz für die Tiere,
· mehr Beschäftigung und Raufutter,
· stärkere Buchtenstrukturierung,
· keine betäubungslose Ferkelkastration,
· längere Säugephase,
· Einstieg in den Ausstieg aus dem Schwänzekupieren,
· weitergehende Anforderungen an Eigenkontrollen,
· bessere Transportfahrzeuge ab 4 Stunden Transport,
· Tiergesundheitsbenchmarking,
· mehr Tierschutz bei der Schlachtung,
· regelmäßige Tierschutzfortbildung der Tierhalter,
· Tränken, die ein Saufen aus offener Fläche ermöglichen.

Anbei finden Sie sowohl eine grafische als auch detaillierte Darstellung der Kriterien der einzelnen Stufen.

Umfragen zeigen: Die große Mehrheit der Verbraucher ist bereit, mehr für Lebensmittel zu bezahlen, wenn die Tiere besser gehalten werden. Ein Großteil der Verbraucher wünscht sich eine staatliche Tierwohl-Kennzeichnung (81 Prozent). Im Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode wurde deshalb eine Tierwohlkennzeichnung bis zur Mitte der Legislaturperiode vereinbart. .

Quelle:bmel.bund.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.