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Huml: Neue Investitionskostenförderung für Pflegeplätze ist gestartet – Bayerns Gesundheitsministerin: Anträge können jetzt gestellt werden

Die neue Investitionskostenförderung des Freistaats Bayern für stationäre Pflegeplätze ist jetzt gestartet. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am Sonntag hingewiesen. Huml betonte: „Mit unserem Förderprogramm ‚PflegesoNah‘ wollen wir nicht nur neue Pflegeplätze schaffen, sondern auch bestehende Plätze weiterentwickeln. Anträge können jetzt gestellt werden. Ziel ist es, allein im Jahr 2020 bis zu 1.000 Pflegeplätze zu fördern. Im aktuellen Doppelhaushalt 2019/20 sind rund 120 Millionen Euro veranschlagt.“

Die Ministerin unterstrich: „Mit der Förderung wollen wir nicht nur den demenzsensiblen Umbau oder die Modernisierung voranbringen, sondern auch die Schaffung von neuen Pflegeplätzen und Begegnungsstätten. Damit ist eine Abkehr vom klassischen Pflegeheim verbunden, das ausschließlich Dauerpflege anbietet.“

Huml erläuterte: „Denn besonders unterstützen wir dabei Pflegeheime mit kleinen Wohngruppen, die sich auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz ausrichten und in den sozialen Nahraum öffnen. Das kann Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflegeplätze umfassen, aber auch zum Beispiel einen offenen Mittagstisch, haushaltsnahe Dienstleistungen oder eine Begegnungsstätte. Besonders fördern möchten wir auch kleinteilige pflegerische Angebote.“

Huml fügte hinzu: „Gerade in kleineren Gemeinden oder im ländlichen Raum können solche Angebote sinnvoll sein. Unsere neue Förderung ermöglicht beispielsweise ambulant betreute Wohngemeinschaften mit einer räumlich getrennten Begegnungsstätte in einem Gebäude.“

Die Ministerin ergänzte: „Mit der Förderung wollen wir insbesondere auch pflegerische Angebote im Kurzzeitwohnen für jüngere Pflegebedürftige finanziell unterstützen. Insgesamt brauchen wir stimmige Angebote, die Wohnen, soziale Kontakte, Unterstützung und Pflege miteinander verbinden, die eine Versorgung in den eigenen vier Wänden durch individuelle Pflege- und Hilfearrangements möglich machen. Umfassende Versorgungskonzepte fördern darüber hinaus die Teilhabe unterstützungsbedürftiger Menschen und tragen zur Entlastung von pflegenden Angehörigen sowie sonstigen nahestehenden Personen bei.“

Pflegeheime, die sich ins Quartier öffnen, sollen höher gefördert werden. Für Heime, die sich öffnen, ist eine Förderung in Höhe von bis zu 60.000 Euro pro Dauerpflegeplatz möglich, ansonsten 40.000 Euro – höchstens jedoch 90 % der förderfähigen Baukosten. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch als Festbetragsförderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Bei Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen handelt sich um eine Anteilsfinanzierung.

Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem der nachgewiesene Bedarf an Pflegeplätzen oder Begegnungsstätten, die sozialräumliche Planung (zum Beispiel basierend auf einem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept), eine fachliche Konzeption sowie eine abgeschlossene bauliche Planung.

Die genauen Voraussetzungen sind in der Richtlinie zur investiven Förderung von Pflegeplätzen sowie der Gestaltung von Pflege und Betreuung im sozialen Nahraum (Förderrichtlinie PflegesoNah) geregelt, die (rückwirkend zum 20. November 2019) am 4. Dezember 2019 in Kraft getreten ist. Neben der geplanten Richtlinie sind die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Grundlage der Förderung (z.B. der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO).

Anträge für die Förderung können jetzt an das für den Vollzug des Programms zuständige Landesamt für Pflege gerichtet werden. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht (siehe Internet unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2019-510/).

Quelle: stmgp.bayern.de

Von redaktion