München:

Huml: Bereits 75 Anträge auf Bayerischen Hebammenbonus gestellt – Gesundheitsministerin: Der Bonus ist auch ein Signal der Anerkennung für den Einsatz der Hebammen

Der Bayerische Hebammenbonus stößt auf großes Interesse: Bislang haben bereits 75 Hebammen einen Antrag dafür gestellt. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Sonntag hingewiesen.

Huml betonte: „Ich freue mich über das positive Echo auf unsere Unterstützung für Hebammen in Höhe von jährlich 1.000 Euro. Mit dem Geld wollen wir auch unsere Anerkennung für den Einsatz der Hebammen für Mutter und Kind deutlich machen. Denn Hebammen leisten vor, während und nach der Geburt Großartiges für die Familien. Ihre Arbeit für die Gesundheit von Mutter und Kind ist unverzichtbar für unsere Gesellschaft.“

Seit dem 1. September können freiberufliche Hebammen in Bayern einen Hebammenbonus in Höhe von jährlich 1.000 Euro beantragen. Die Ministerin erläuterte: „Unser Ziel ist es auch, mehr freiberufliche Hebammen für eine Tätigkeit in der Geburtshilfe zu gewinnen. Zugleich schaffen wir einen Anreiz für einen Verbleib in der Geburtshilfe. Damit erhalten wir auch künftig das flächendeckende Angebot an geburtshilflichen Leistungen in ganz Bayern. Alle Schwangeren und Mütter in Bayern sollen die Betreuung durch Hebammen bekommen, die sie benötigen.“

Anspruchsberechtigt sind neben freiberuflichen Hebammen auch angestellte Hebammen, wenn diese neben ihrer Festanstellung noch freiberuflich in der Geburtshilfe tätig sind. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass Arbeitsstätte bzw. Niederlassung und Hauptwohnsitz in Bayern liegen. Den Antrag für den Bayerischen Hebammenbonus sowie Antworten auf die häufigsten Fragen und die Kontaktdaten der Servicestelle Hebammenbonus finden Sie unter www.hebammenbonus.bayern.de.

Die Prämie wird rückwirkend beantragt. Deshalb sind auch Nachweise der Hebammen über deren freiberufliche Tätigkeit in der Geburtshilfe für das vorangegangene Jahr beizufügen. Der Antrag ist an das Landesamt für Pflege in Amberg, das für die Gewährung des Bonus zuständig ist, zu schicken. Übergangsweise wird das Verfahren dann am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bearbeitet.

Die Ministerin unterstrich: „Die Bayerische Staatsregierung unterstützt mit dieser Prämie alle Hebammen, die freiberuflich in der Geburtshilfe in Bayern tätig sind und mindestens vier Geburten im Jahr betreuen. Für den Hebammenbonus werden für 2018 insgesamt rund vier Millionen Euro bereitgestellt.“

Bereits im Dezember 2017 hatte das bayerische Kabinett das „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ beschlossen. Ein Schwerpunkt dabei ist die Unterstützung der Kommunen bei der Sicherstellung der geburtshilflichen Hebammenversorgung. So sollen Landkreise und kreisfreie Städte noch im Laufe des Jahres 2018 für jedes neugeborene Kind eine Förderung von bis zu 40 Euro erhalten. Dieses Geld können sie dann für geeignete Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Hebammenversorgung in Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung einsetzen. Der Kostenansatz hierfür beläuft sich insgesamt auf fünf Millionen Euro jährlich.

Quelle:stmgp.bayern.de

Von redaktion