München:

Gesetzentwurf zur Reform des Stalking-Paragrafens im Bundesrat / Bayerns Justizminister Bausback: „Endlich besserer Schutz von Stalkingopfern / Gesetz aus weiß-blauer Feder muss schleunigst ins Bundesgesetzblatt!“
Der Bundesrat berät an diesem Freitag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Stalking-Paragrafens. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass: „Bayern kämpft seit Jahren für diese Reform. Der längst überfällige Gesetzentwurf des Bundes verbessert endlich den notwendigen Schutz von Stalkingopfern! Der Bundesjustizminister hat hier leider schon viel zu viel Zeit vertan: Das Gesetz muss jetzt schleunigst ins Bundesgesetzblatt – das sind wir den Opfern schuldig!“

Der Entwurf übernimmt im Wesentlichen die Vorschläge, die Bayerns Justizminister schon im Mai 2014 und im März 2015 in den Bundesrat eingebracht hat. „Die entscheidenden Passagen des Entwurfs stammen durchgängig aus weiß-blauer Feder. Das ist ein großer Erfolg hartnäckiger bayerischer Rechtspolitik!“, so Bausback.

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In Zukunft wird es nicht mehr erforderlich sein, dass die Tat eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers tatsächlich verursacht hat, das Opfer also umziehen, oder seinen Arbeitsplatz wechseln muss. Für die Strafbarkeit wegen Stalkings wird es vielmehr ausreichen, wenn das Verhalten des Täters lediglich geeignet ist, eine solche schwere Folge herbeizuführen. Bausback: „Mit dem neuen Gesetz schützen wir damit endlich auch die Opfer, die sich nicht dem Täter beugen, sondern Stärke demonstrieren und weiter so leben wie bisher.“ Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Stalking-Opfer künftig nicht mehr auf den Privatklageweg verwiesen werden können. „Auch das ist gut und richtig so, denn: Wer dieser Form von Psychoterror ausgesetzt ist, darf nie darauf angewiesen sein, seine Rechte selbst vor Gericht geltend machen zu müssen“, so der Justizminister.

Bausback unterstützt zudem grundsätzlich die vorgeschlagene Gesetzesänderung, wonach künftig auch Verstöße gegen Verpflichtungen aus gerichtlich bestätigten Vergleichen in Gewaltschutzsachen strafrechtlich sanktioniert werden können. Hier dürfe man jedoch nicht stehen bleiben: „Um die Opfer ausreichend zu schützen, brauchen wir auch angemessene Sanktionsmöglichkeiten!“ Bislang drohe bei einem Verstoß gegen gerichtliche Gewaltschutzanordnungen maximal ein Jahr Freiheitsstrafe. „Das ist zu wenig! Erforderlich ist hier ein deutlich höherer Strafrahmen – mindestens Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe – und zwar sowohl für Verstöße gegen gerichtliche Gewaltschutzanordnungen als auch für Verstöße gegen gerichtlich bestätigte Vergleiche in Gewaltschutzsachen!“, so Bausback abschließend.

Quelle: stmj.bayern.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.