München:

Bayerns Justizminister Bausback: „Fahrradfahren ist keine rechtsfreie Zone / Auf juristische Schlaglöcher achten und zivil- und strafrechtliche Folgen bedenken!“
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback rät Fahrradfahrern zur tatsächlichen und rechtlichen Vorsicht bei der Teilnahme am Straßenverkehr: „Gerade in der Urlaubs- und Ferienzeit ist Radfahren ein Vergnügen für die ganze Familie. Und auch im Alltag ist das Zweirad ein oft und gerne genutztes Fortbewegungsmittel. Technische Neuheiten wie Pedelecs und E-Bikes machen das „Radeln“ auch für ältere Menschen und Familien attraktiv und erhöhen die Mobilität.“ Viele unterschätzten dabei allerdings die rechtlichen Aspekte und Folgen, die auch beim Radfahren zu beachten seien: „Fahrradfahren ist keine rechtsfreie Zone! Auch hier gilt es mögliche juristische Schlaglöcher frühzeitig zu erkennen und ihnen auszuweichen!“

Bausback: „Das fängt schon damit an, dass nicht alles, was nach Fahrrad aussieht, tatsächlich auch rechtlich als Fahrrad einzuordnen ist. Der technische Fortschritt hat zum Beispiel mit Pedelecs und E-Bikes in den verschiedensten technischen Varianten auch den Fahrradmarkt erreicht.“ Je nach Ausstattung könnten jedoch ganz unterschiedliche Regelungen über eine eventuelle Zulassungs- und Versicherungspflicht, die Helmpflicht, die Nutzung von Straßen und/oder Radwegen sowie über die zivil- und strafrechtliche Haftung gelten. Dies solle bereits bei der Anschaffung bedacht werden: „Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben: Bei Unsicherheiten hinsichtlich der technischen Ausstattung eines Pedelecs oder E-Bikes würde ich den Hersteller oder Händler fragen. Zu den konkreten rechtlichen Folgen konsultieren Sie im Zweifel am besten einen Rechtsanwalt!“, rät der Minister.

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Beim Thema Helmpflicht empfiehlt Bayerns Justizminister: „Auch wenn für Fahrräder und Pedelecs, die keine Krafträder sind, in Deutschland keine allgemeine Helmpflicht besteht, lege ich jedem dringend ans Herz, immer einen Helm zu tragen. Fahrradhelme verhindern bei Unfällen Kopfverletzungen bzw. mildern diese ab und bewahren daher Kinder und Erwachsene oftmals vor erheblichen Verletzungsfolgen. Für die Führer von Krafträdern – also je nach Ausstattung auch E-Bikes – mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h ist eine Helmpflicht ohnehin gesetzlich vorgeschrieben.“

Gerade bei Familienausflügen stellt sich häufig die Frage: Müssen die Kinder auch auf der Straße fahren oder dürfen sie den sichereren Gehweg benutzen? „Hier gelten feste Grenzen: Gehsteige dürfen nur von Kindern mit Fahrrädern befahren werden. Kinder bis 8 Jahre müssen die Gehwege nutzen, Kinder bis zu 10 Jahren dürfen sie noch befahren“, so der Minister.

Verursacht ein Fahrradfahrer schuldhaft einen Unfall, muss auch er für die eingetretenen Schäden regelmäßig gerade stehen. Bausback: „Alle Verkehrsteilnehmer haften selbstverständlich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.“ Darüber hinaus könne den Führer eines Kraftfahrzeugs eine verschuldensunabhängige Haftung nach besonderen Vorschriften treffen.

Bayerns Justizminister weist auch auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen beim Fahrradfahren hin: „Was viele nicht wissen: auch Radfahrer können sich strafbar machen. Fährt ein Radfahrer in fahruntüchtigem Zustand vom Biergarten nach Hause, kann er sich genauso wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen wie ein Autofahrer“. Wenn die Straßenverkehrsbehörde entsprechend reagiere, drohe gegebenenfalls auch der Verlust des Führerscheins.

Bei Fahrradfahrern im klassischen Sinne wird ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille die Fahruntauglichkeit unwiderleglich vermutet. Dies bedeutet, dass die Fahruntauglichkeit in diesen Fällen sicher nachgewiesen ist, auch wenn der Fahrer für einen Außenstehenden den Eindruck vermitteln sollte, das Fahrrad sicher führen zu können. „Aber auch unterhalb dieses Grenzwertes oder bei sonstigem Rauschmittelkonsum gibt es für Fahrradfahrer keinen Freifahrtschein!“, so der Minister. Trunkenheit im Verkehr könne auch dann vorliegen, wenn die Fahruntüchtigkeit beispielsweise an der konkreten Fahrweise erkennbar sei, insbesondere wenn der Fahrer in Schlangenlinien fahre.

Auch andere Straftatbestände wie z.B. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gelten für Radfahrer genauso wie für Autofahrer. Ist also ein Radfahrer an einem Unfall beteiligt, darf er sich nicht vom Unfallort entfernen, bis er den anderen Unfallbeteiligten ermöglicht hat, seine Personalien, sein Fahrzeug und die Art der Beteiligung festzustellen. Ist keine andere Person vor Ort, trifft auch den Fahrradfahrer die Pflicht, eine angemessene Zeit zu warten und – wenn niemand kommt – die Polizei zu rufen, damit diese den Unfall und die Personalien aufnehmen kann.

Quelle: stmj.bayern.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.