München:

Bayerns Justizministerin Merk fordert Revision: „Prostitutionsgesetz entpuppt sich als Gesetz zur Förderung der Prostitution!“

Gut zehn Jahre nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes
am 1. Januar 2002 fordert Bayerns Justizministerin
Dr. Beate Merk eine Verschärfung der damals weitgehend
ihrer Wirksamkeit beraubten Strafvorschriften zur Bekämpfung
von Frauenhandel und Zwangsprostitution sowie die Einführung
einer Freierstrafbarkeit. „Die Strafmilderungen durch
das unsägliche Prositutionsgesetz aus dem Jahr 2002
müssen endlich wieder rückgängig gemacht werden.
Die dadurch gewonnenen Freiräume werden nicht etwa
zum Wohl der Prostituierten genutzt, wie damals blauäugig
angenommen wurde, sondern ausschließlich zur Gewinnmaximierung
des Rotlichtmilieus“, so Merk.

 

Durch
das Prostitutionsgesetz war der damalige Straftatbestand
der Förderung der Prostitution dadurch entschärft
worden, dass nun in jedem Einzelfall eine Ausbeutung
der Prostituierten nachgewiesen werden muss. Merk:
„Das führt dazu, dass den Strafverfolgungsbehörden
häufig die Möglichkeit fehlt, Durchsuchungsbeschlüsse
gegen das Milieu zu erwirken. Diese haben aber nicht
selten Ermittlungsansätze für Begleitdelikte wie
etwa Menschenhandel erbracht. Für mich ist daher klar:
Die Entkriminalisierung hat sich als verhängnisvoller
Irrweg erwiesen und muss wieder rückgängig gemacht
werden.“

 

Zudem setzt sich Merk
weiterhin für die Einführung einer Freierstrafbarkeit
ein. „Wer die Lage regelrecht versklavter Frauen zu
sexuellen Zwecken missbraucht, soll zukünftig ein
Fall für den Staatsanwalt sein. Wenn es uns dadurch
gelingt, die Nachfrage zu vermindern, entziehen wir
gleichzeitig den Drahtziehern des Verbrechens die Basis
für ihr schändliches Tun!“

Quelle: stmj.bayern.de

 

Von redaktion