Brüssel – Berlin:

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Neue Russland-Sanktionen treten in Kraft
Der Rat der Europäischen Union hat sich angesichts der Verschärfung der Situation
in der Ukraine auf ein weiteres Paket von Wirtschaftssanktionen gegen Russland
verständigt, welches am 12. September 2014 in Kraft getreten ist. Wesentlicher
Teil des Sanktionspakets ist eine Vertiefung der Ende Juli beschlossenen
sektoralen Wirtschaftssanktionen in den Bereichen Dual Use, Rüstung, Energie und
Zugang zum Kapitalmarkt. Darüber hinaus werden die Kriterien für die Verhängung
von Einreisesperren und Finanzsanktionen (sog. Listungen) auf solche Personen und
Unternehmen ausgedehnt, die mit den Separatisten in der Ostukraine in
geschäftlicher Verbindung stehen. Schließlich wird eine Anzahl weiterer
Einzelpersonen gelistet.

Die Sanktionsbereiche im Einzelnen

Dual Use:
Das bereits bestehende Verbot von Lieferungen gelisteter Dual-Use-Güter für
militärische Zwecke oder an militärische Endnutzer wird ergänzt durch ein
Lieferverbot an ausdrücklich benannte „Mischempfänger“ (Unternehmen mit
militärischer und ziviler Sparte). Für bestimmte Bereiche (Luft- und Raumfahrt
sowie zur Wartung ziviler Nuklearkapazitäten) greifen Ausnahmen, so dass
Lieferungen auch an benannte Mischempfänger zugelassen sind.

Energie:
Zur Ergänzung des bestehenden Lieferverbotes für Ausrüstungsgegenstände wurde ein
Verbot von Dienstleistungen im Ölbereich (insbesondere Bohrungen) erlassen,
sofern diese in den Bereichen Arktis, Tiefsee oder Schieferöl erfolgen sollen.

Zugang zum Kapitalmarkt:
Die bereits bestehenden Verbote bzgl. Aktien und Anleihen von fünf russischen
Staatsbanken (Kauf- und Verkaufsverbot, Verbot von ausgabebezogenen
Dienstleistungen) werden auf bestimmte Unternehmen der Rüstungs- und Ölindustrie
ausgedehnt. Im Ölbereich handelt es sich um die Unternehmen Rosneft, Transneft
und Gazpromneft. Daneben wird der Anwendungsbereich auf Finanzierungsinstrumente
mit einer Laufzeit von mind. 30 Tagen erweitert (bisher 90 Tage). Verboten wird
außerdem die Neuvergabe von Darlehen oder Krediten mit einer Laufzeit von mehr
als 30 Tagen an die erfassten russischen Staatsbanken und Unternehmen.
Ausgenommen hiervon sind insbesondere Kredite und Darlehen, die der Finanzierung
legaler Handelsgeschäfte dienen.

Rüstung:
Es wurde ein (Rück-)Versicherungsverbot für Waffenlieferungen in die Verordnung
aufgenommen (dieses war im Beschluss von Ende Juli bereits vorgesehen, aber
bisher nicht umgesetzt).

Allgemeiner Schutz von Altverträgen:
Die Verbote in den Bereichen Dual Use und Energie lassen die Ausführung
bestehender Verträge zu. Die neuen Beschränkungen bzgl. des Zugangs zum
Kapitalmarkt beziehen sich ebenfalls nur auf neu begebene Aktien und Anleihen
sowie die Vergabe neuer Kredite.

Zentrale Ansprechpartner und Service für betroffene Unternehmen

Zu den derzeitigen EU-Sanktionen informieren insbesondere die Deutsche Bundesbank
(für den Finanzbereich) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(für Güter). Unternehmen können und sollten sich bei Fragen an die dortigen
Experten wenden. Umfassende Informationen für Unternehmen stellt auch die GTAI
unter www.gtai.de/russland-sanktionen <http://www.gtai.de/russland-sanktionen>
zur Verfügung.

* Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
Das BAFA steht unter der Servicenummer 06196-908-137 für Fragen zur
Verfügung.
Informationen des BAFA zu Russland-Sanktionen
<http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/>
* Bundesbank:
Servicezentrum Finanzsanktionen
089 2889-3800 (Hotline)
069 709097-3800 (Fax)
Kontaktformular (E-Mail)
<https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html?contact_id=31142>

Weiterführende Informationen:

* Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Russland-Sanktionen
<http://www.bmwi.de/DE/Service/suche,did=650994.html>
* Erklärung von EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy vom 11. September 2014 zu
weiteren restriktiven Maßnahmen gegen Russland (in englischer Sprache)
(PDF: 61,9 KB)
<http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/P-R/rompuy-statement,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf>
* Erklärung von EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy vom 8. September 2014 (in
englischer Sprache) (PDF: 49 KB)
<http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/ec/144839.pdf>
* Schlussfolgerungen der EU-Staats- und Regierungschefs vom 30. August 2014
(PDF: 131 KB)
<http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/de/ec/144556.pdf>

Quelle: bmwi.bund.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.