Berlin:

Neue Regelungen zum Schutz von Heimtieren
Schmidt: „Illegalen Welpenhändlern das Handwerk legen.“

Am 1. August treten in Deutschland neue Regelungen zum Tierschutz in Kraft. „Nachdem wir mit dem novellierten Tierschutzgesetz im vergangenen Jahr bereits den Schutz von Versuchstieren umfassend verbessert haben, schaffen wir nun auch Verbesserungen für Heimtiere“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in Berlin. „Der Schutz von Tieren ist mir ein besonderes persönliches Anliegen. Jeder, der mit Tieren handelt, arbeitet oder sie zu Hause hält, muss ihnen mit Respekt und Rücksicht auf ihre besonderen Bedürfnisse begegnen“, so Schmidt weiter. „Mit den neuen Regelungen haben wir vor allem die Kontrollbehörden besser ausgerüstet, skrupellosen illegalen Welpenhändlern ihr Handwerk zu legen.“

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Die Regelungen im Einzelnen:

Die Einfuhr von Wirbeltieren – ausgenommen Nutztiere –, die in Deutschland verkauft und weiter vermittelt werden sollen, muss ab August 2014 von der zuständigen Länderbehörde erlaubt werden. Die verantwortlichen Personen müssen die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen. Die Tiere sollen, bis sie vermittelt werden, beim Transport und in der Haltung so wenig Stress wie möglich ausgesetzt sein. Diese Regelung betrifft nicht allein den gewerbsmäßigen Handel mit Tieren, sondern auch das Mitbringen einzelner Tiere, die in Deutschland gegen Entgelt an neue Besitzer weitervermittelt werden sollen. Die Kontrollbehörden können somit künftig in mehr Fällen der Einfuhr von Tieren aus dem Ausland als bisher tätig werden. Die Erlaubnis kann zudem von der zuständigen Behörde befristet erteilt oder mit Auflagen versehen werden. Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen können durch die erweiterte Erlaubnispflicht besser festgestellt und geahndet werden. Damit soll vor allem dem unseriösen Welpenhandel ein Riegel vorgeschoben werden.

Wer gewerbsmäßig Hunde ausbildet, benötigt ab August ebenfalls die Erlaubnis der zuständigen Veterinärbehörde. Hundeschulen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Ausbildung von Hunden und geben Kenntnisse an die Hundehalter weiter. Fehler bei der Ausbildung oder Erziehung von Hunden können sich auf deren Wohlbefinden auswirken. Mit der neuen Erlaubnispflicht sollen daher im Sinne der Tiere und des Tierschutzes Mindestqualitätsstandards im Hinblick auf die Sachkunde der Ausbilder und Schulungsleiter sichergestellt werden.

Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis sind die Behörden der Länder, in der Regel die Veterinärämter. Hundetrainer bzw. Hundeschulen müssen dort einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis stellen. In dem Antrag ist u. a. die für die Tätigkeit verantwortliche Person anzugeben und Nachweise über deren Sachkunde sind beizufügen. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die verantwortliche Person die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat, gegebenenfalls ist dies in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde nachzuweisen. Außerdem muss die Person die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.

Beim Verkauf von Wirbeltieren (ausgenommen Nutztiere) müssen dem künftigen Tierhalter ebenfalls ab August schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres mitgegeben werden. Das sind Informationen über die angemessene Ernährung und Pflege des Tieres, seine verhaltensgerechte Unterbringung sowie artgemäße Bewegung. Die Tierhalter sollen durch diese Maßnahme unterstützt werden, ihren neuen Schützlingen die bestmögliche Versorgung zukommen zu lassen.

Die neuen Regelungen sind Teil des novellierten Tierschutzgesetzes, das bereits seit Juli 2013 gilt.

Quelle:bmel.bund.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.