München  – Brüssel:

Neues EU-Erbrecht / Bayerns Justizminister Bausback warnt vor Überraschungen im Todesfall: „Wer an einen Lebensabend im Ausland denkt, sollte vorsorgen, damit für seine Erben nicht plötzlich das Erbrecht eines anderen Staates gilt!“
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback warnt vor Überraschungen im Erbfall in Folge einer Änderung des EU-Rechts: „Wer vermeiden will, dass sich die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod nach einem ihm vielleicht völlig unbekannten Recht eines anderen Staates richtet, sollte daran denken, in einem Testament die Anwendbarkeit deutschen Rechts zu bestimmen“, so Bausback. „Sonst kann es im Todesfall zur überraschenden Anwendung fremden Erbrechts kommen.“

euro-fahne

Hintergrund ist die neue EU-Erbrechtsverordnung, die innerhalb der EU (mit Ausnahme Dänemarks, Großbritanniens und Irlands) auf alle Sterbefälle anwendbar sein wird, die sich ab dem 17. August 2015 ereignen. Nach dieser Verordnung unterliegt in Zukunft der gesamte Erbfall dem Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bisher richtet sich die Erbfolge eines Deutschen in aller Regel nach deutschem Recht. „Die künftige Rechtslage führt dazu, dass etwa eine Deutsche, die ihren Lebensabend auf Mallorca verbringt, oder aber ein Deutscher, der sich zuletzt in Polen pflegen ließ, unter Umständen nach spanischem bzw. polnischem Recht beerbt wird“, so Bausback. „Und das, obwohl der Erblasser oder die Erblasserin in vielen Fällen sicher vom deutschen Recht ausgehen und das jeweilige ausländische Erbrecht gar nicht kennen. Und häufig, etwa bei den gesetzlichen Erbquoten oder beim Pflichtteil, können sich ganz erhebliche Unterschiede ergeben.“ Wer in Betracht zieht, seinen Lebensabend im Ausland zu verbringen und die Anwendung deutschen Rechts sicherstellen will, solle an eine entsprechende Klausel im Testament denken. „Das ist grundsätzlich handschriftlich möglich“, so Bausback. „Eine Beratung durch einen Notar oder einen Rechtsanwalt kann aber ratsam sein.“

 

Der Minister weiter: „Auch für in Deutschland lebende Ausländer empfiehlt es sich, Informationen über das für ihre Erbfolge maßgebliche Recht einzuholen. In vielen Fällen wird für sie künftig das deutsche Erbrecht maßgeblich sein. Da die Rechtslage hier jedoch noch komplizierter ist, sollte kompetenter Rechtsrat bei Notaren oder Rechtsanwälten in Anspruch genommen werden.“

Quelle: stmj.bayern.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.