München:

„Am besten schon zu Lebzeiten festlegen, was mit den eigenen Daten geschehen soll!“

paragraf

Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk rät den Verbrauchern zur Errichtung einer digitalen Vorsorgevollmacht. Merk: „Mehr als drei Viertel der Verbraucher in Deutschland nutzen bereits das Internet – und geben dabei freiwillig immer mehr Daten von sich preis. Es werden Profile angelegt, Blogs, Homepages und E-Mail-Accounts eingerichtet, Bewertungen abgegeben, Fotoalben hochgeladen und Empfehlungen ausgesprochen. Was aber passiert mit diesen Daten und Profilen, wenn der Internetnutzer verstirbt? Am besten regelt man schon zu Lebzeiten mit einer digitalen Vorsorgevollmacht, wer einmal zu welchen Profilen und Konten Zugang bekommen soll und welche Daten wie lange öffentlich zugänglich bleiben sollen.“ In dieser Vollmacht sollten die Konten und Profile aufgelistet sein. Und da an dieser Stelle auch die Zugangsdaten nicht fehlen dürfen, sollte diese Vollmacht an einem sicheren Ort – am besten bei einem Notar – hinterlegt werden.

In jedem Fall sollten die Erben den digitalen Nachlass sichten. Merk: „Nicht nur Besitztümer, Immobilien, laufende Verträge oder Vereinsmitgliedschaften gehen auf die Erben über, sondern auch digitale Rechte und Pflichten. Die Erben sollten so schnell wie möglich ermitteln, welche Daten und Profile des Verstorbenen im Netz vorhanden sind. Der Schutz dieser Daten endet mit dem Tod, eingegangene Verpflichtungen aber nicht. Wichtig ist deshalb eine unmittelbare Reaktion, d.h. die Daten und Profile sollten gelöscht oder auf ein Minimum reduziert werden, bestehende Verträge sollten gekündigt oder umgeschrieben werden.“

Weitere Informationen und Tipps zur digitalen Vorsorgemacht und zum Umgang mit den Daten Verstorbener sind im Verbraucherportal VIS Bayern unter http://www.vis.bayern.de/daten_medien/medien/digitalernachlass.htm abrufbar.
Quelle:stmj.byern.de

Von redaktion