Berlin:

Zu dem am 16. Mai 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossenen 2. Kostenrechtsmoderni¬sierungsgesetz
erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leut-heusser-Schnarrenberger:

Mit dem Gesetz wird die für die freiwillige Gerichtsbarkeit und für die Notare geltende
Kostenordnung durch ein modernes Gerichts- und Notarkostengesetz abgelöst. Dies ist ein längst
überfälliger Schritt, denn die Kostenordnung ist seit dem Inkrafttreten der (Reichs-)Kostenordnung
am 1. April 1936 in ihrer Struktur unverändert geblieben. An die Stelle
Justizverwaltungskostenordnung soll ein Justizverwaltungskostengesetz treten.

Die Gebühren der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen an die wirtschaftliche Entwicklung
angepasst werden. Die Honorare der Sachverständigen, Dolmetscher und Übersetzer werden ebenfalls
erhöht. Sie orientieren sich künftig grundsätzlich an den aktuellen Marktpreisen. Zudem werden die
Entschädigungen der ehrenamtlichen Richter und der Zeugen an die allgemeine Gehaltsentwicklung seit
2004 angepasst.

Schließlich werden die Gerichtsgebühren mit Augenmaß erhöht. Dadurch sollen zum einen die
Mehrausgaben der Länder durch die Erhöhung der Rechtsanwaltsanwaltsgebühren und der Honorare, die
zu höheren Aufwendungen der Länder im Bereich der Beratungshilfe sowie bei der Prozess- und
Verfahrenskostenhilfe führen, ausgeglichen werden. Auch sollen die Gebührenerhöhungen zu einer
spürbaren Verbesserung der Kostendeckungsquote in der Justiz führen, um auch in Zukunft den hohen
Standard der Rechtsprechung in Deutschland zu sichern.

Zum Hintergrund:
Das Gesetz ist ein wesentlicher Teil der Kostenstrukturreform. Nach der Neugestaltung des
Gerichtskostengesetzes, des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und des Justizvergütungs- und
-entschädigungsgesetzes durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von 2004 wird mit dem 2.
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nunmehr die Kostenordnung von einem modernen Gerichts- und
Notarkostengesetz und die Justizverwaltungskostenordnung von einem modernen
Justizverwaltungskostengesetz abgelöst werden.

Wichtigstes Ziel der Kostenstrukturreform ist die Vereinfachung des Kostenrechts. Hierdurch sollen
die Gerichte so weit wie möglich von der sehr umfangreich gewordenen Kostenrechtsprechung entlastet
werden.

Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz. Die seit dem
Inkrafttreten der (Reichs-) Kostenordnung am 1. April 1936 in ihrer Struktur unverändert gebliebene
Kostenordnung bedarf einer grundlegenden Neugestaltung, um den Anforderungen der heutigen Zeit noch
zu genügen. Das Zusammenwachsen Europas und die mit der Einführung der elektronischen
Datenverarbeitung veränderten Arbeitsabläufe müssen auch im Kostenrecht Berücksichtigung finden.

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und kann dann am 1. Juli 2013 in Kraft treten.
Quelle: bmj.bund.de

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Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.