München:

Justizministerin Dr. Beate Merk warnt: Scheidungstourismus lohnt sich nicht!

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute die Zahlen über die Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile in Bayern für das Jahr 2012 bekannt gegeben. Danach wurden 2012 in Bayern insgesamt 1.174 (Vorjahr: 1.195) Anträge auf Anerkennung ausländischer Ehescheidungen gestellt. In den letzten 20 Jahren hat sich diese Zahl nahezu verdoppelt (Vergleichszahl 1990: 680). Im Jahr 2013 betrafen die meisten Anträge Scheidungsurteile aus den USA (156), der Türkei (148) und der Russischen Föderation (103).

Merk warnte in diesem Zusammenhang vor einem „Scheidungstourismus“ ins Ausland: „Häufig erleben Paare, die sich im Ausland scheiden lassen, nach ihrer Urlaubsrückkehr eine böse Überraschung. Ausländische Ehescheidungen werden in Deutschland grundsätzlich erst nach der förmlichen Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung wirksam, wenn wenigstens einer der Ehepartner deutscher Staatsangehöriger ist. Das ist vielen nicht bekannt. Die Anerkennung scheitert beim Scheidungstourismus meistens daran, dass ausländische Gerichte für eine Ehescheidung nicht zuständig sind, wenn die Ehepartner keine Beziehung zu dem ausländischen Staat aufweisen. Folge ist, dass in Deutschland noch einmal ein reguläres Scheidungsverfahren durchgeführt werden muss. Unter dem Strich bringt die ausländische Ehescheidung dann keine Kostenersparnis, sondern zusätzliche Kosten.“

Abgesehen von den spezifischen Problemen des Scheidungstourismus ist die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen jedoch regelmäßig unproblematisch. Merk hierzu: „Den Anträgen auf Anerkennung ausländischer Ehescheidungen kann meistens stattgegeben werden.“ Zuständige Anerkennungsbehörde ist in Bayern der Präsident des Oberlandesgerichts München. Die Anerkennung einer im Ausland vorgenommenen Scheidung ist erforderlich, wenn an dem Scheidungsverfahren ein Deutscher beteiligt ist oder wenn ein im Ausland geschiedener Ausländer in Deutschland eine neue Ehe eingehen möchte.

Keine Anerkennung ist nötig, wenn beide Ehegatten ausschließlich Staatsangehörige des Landes sind, in dem das Scheidungsurteil ergangen ist. Auch für nach dem 1. März 2001 ergangene Scheidungsurteile aus EU-Staaten (ohne Dänemark) ist wegen einer EU-Verordnung keine gesonderte Anerkennung mehr nötig.

Quelle:stmj.bayern.de

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Von redaktion

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LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.