München:
Startschuss für Güterichterverfahren an elf bayerischen Amtsgerichten / Justizministerin Merk „Weiterer Schritt bei der Förderung der alternativen Streitbeilegung!“

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Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk erklärt
anlässlich der Ausdehnung des bayerischen Güterichterverfahrens
auf (zunächst) elf bayerische Amtsgerichte zum 1.
Januar 2013: „Das bayerische Güterichtermodell war
Vorbild für das sog. erweiterte Güterichterverfahren
im neuen Mediationsgesetz des Bundes. Das ist eine
Auszeichnung – und veranlasst uns, das Modell bis zum
Sommer 2013 flächendeckend auf alle unsere Gerichte
auszudehnen.“ Merk weiter: „Wir haben das bayerische
Güterichtersystem schon erfolgreich an allen unseren
Landgerichten eingeführt. Jetzt gehen die ersten elf
bayerischen Amtsgerichte an den Start – und etablieren
damit auch an den Amtsgerichten eine neue, weitere
Säule der Streitbeilegung!“

 

Die
Ministerin erläutert, dass die Durchführung von Güterichterverfahren
in Zivil- und Familienverfahren ab 1. Januar 2013 an
den Amtsgerichten Ansbach, Augsburg, Bamberg, Deggendorf,
Ingolstadt, München, Neu-Ulm, Nürnberg, Rosenheim,
Wolfratshausen und Würzburg angeboten wird. Beim bayerischen
Güterichtersystem wird den Parteien ermöglicht, geeignete
Rechtsstreitigkeiten mit ihrem Einverständnis einem
erfahrenen Güterichter, der nicht Streit entscheidender
Richter ist, zur einvernehmlichen Streitbeilegung und
vollstreckbaren Protokollierung der Ergebnisse zuzuweisen.

 

„Das bayerische Güterichtermodell
verbindet die Vorteile des Mediators – er nimmt sich
zurück und lässt die Parteien selbst eine Lösung
finden – mit denen des Richters, der die souveräne
Kenntnis des Rechts und richterliche Autorität verkörpert“,
so die Ministerin heute. „Eine moderne Justiz will
und muss auch die alternative Streitbeilegung fördern.
Dazu machen wir am 1. Januar 2013 einen weiteren Schritt!“
Quelle: stmj.bayern.de

Von redaktion