Münschen:

Verbraucherschutzministerin Merk gibt Hinweise zu Geschenkgutscheinen: „Achten Sie auf das Kleingedruckte!“

 

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin
Dr. Beate Merk warnt Verbraucher vor einem unbedachten
Kauf von Geschenkgutscheinen. „Je näher das Weihnachtfest
rückt, um so verlockender sind für viele Verbraucher
Geschenkgutscheine. Doch auch bei Gutscheinen gilt
es einiges zu beachten,“ so Merk.

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Die
größte Unsicherheit bei Verbrauchern besteht bei
der Frage, wie lange ein Gutschein eingelöst werden
kann. Dabei sind drei Fälle zu unterscheiden:

 

Bei
einer individuell vereinbarten Befristung gilt die
vereinbarte Frist – der Gutschein kann nur innerhalb
dieser Frist eingelöst werden.

 

Anders
ist dies, wenn die Frist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
also beispielsweise in einem standardisierten Aufdruck
auf dem Gutschein, enthalten ist. Vor allem im Internet
erworbene Gutscheine enthalten regelmäßig solche
Befristungen. Die Beurteilung, ob eine solche Frist
gilt oder nicht, ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Merk weist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung
des Oberlandesgericht München vom 17. Januar 2009
(Az 29 U 3193/07) hin. Das OLG München hat in diesem
Urteil eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
eines namhaften Onlinegroßhändlers enthaltene Befristung
von einem Jahr als unzulässig angesehen. Das Urteil
regelt jedoch nur den konkreten Einzelfall und gilt
grundsätzlich nicht für andere Gutscheine oder andere
Befristungen. Die Erwägungen des Gerichts sind jedoch
recht allgemein gehalten und dürften somit auch auf
ähnliche Fälle übertragbar sein.

 

Ein
Gutschein ohne Befristung kann grundsätzlich drei
Jahre eingelöst werden. Maßgeblich ist dabei das
Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde,
d.h. ein am 02.12.2012 ausgestellter Gutschein kann
bis einschließlich 31.12.2015 eingelöst werden. Ministerin
Merk: „Wenn das Weihnachtsgeschenk ein Gutschein sein
soll, dann am besten ein unbefristeter. Ein Geschenkgutschein
soll doch Freude bereiten und nicht den Weg für einen
Rechtsstreit ebnen.“

 

Weitere wichtige
Verbrauchertipps zu den Fragen Barauszahlung, Teileinlösung
und Personenbindung von Gutscheinen erhalten Sie auf
der Homepage des Verbraucherinformationssystems Bayern
unter http://www.vis.bayern.de/recht/handel/kaufvertrag/gutscheine.htm.
Quelle:stmj.bayern.de

 

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.