Berlin:
Das „Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes“ und das „Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“ sind kürzlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes tritt damit zum 1. August 2012 in Kraft. Die Regelungen zur Entscheidungslösung treten zum 1. November 2012 in Kraft.
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Mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) werden EU-rechtliche Vorgaben umgesetzt. Damit werden in Europa einheitliche und klare gesetzlich festgelegte Standards für die Qualität und Sicherheit der Organtransplantation hergestellt. Neben den hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen geht es vor allem um verbesserte Abläufe und Strukturen in den Krankenhäusern. Entnahmekrankenhäuser werden verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu bestellen. Diese haben die Aufgabe, den Gesamtprozess der Organspende zu koordinieren.

Mit dem Änderungsgesetz zum TPG werden die bereits bestehenden Kontrollmechanismen weiter verbessert und transparenter gestaltet. So werden die Transplantationszentren und die Entnahmekrankenhäuser ausdrücklich gesetzlich verpflichtet, der Prüfungskommission Unterlagen über getroffene Vermittlungsentscheidungen zur Verfügung zu stellen und erforderliche Auskünfte zu erteilen. Die Prüfungskommission, die bei der Bundesärztekammer angesiedelt ist, wird ihrerseits verpflichtet, Erkenntnisse über Verstöße gegen das TPG und gegen auf Grundlage des TPG erlassener Rechtsverordnungen an die zuständigen Behörden der Länder weiterzuleiten.

Zudem wird mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes die Absicherung von Lebendspendern umfassend geregelt und entscheidend verbessert. Künftig hat jeder Lebendspender einen Anspruch gegen die Krankenkasse des Organempfängers, insbesondere auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation, Fahrtkosten und Krankengeld. Bei Lebendorganspenden an privat krankenversicherte Personen gewährleistet das private Versicherungsunternehmen des Organempfängers eine entsprechende Absicherung des Spenders. Auch hat der Lebendspender künftig im Falle der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Die Lohnfortzahlungskosten sind dem Arbeitgeber von der Krankenkasse bzw. dem privaten Krankenversicherungsunternehmen des Organempfängers zu erstatten.

Im Interesse der Spender wurde im Gesetz außerdem eine klare und unzweideutige Abgrenzung der versicherungsrechtlichen Absicherung vorgenommen. Der Unfallversicherungsschutz bezieht sich nun auf alle Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit einer Organspende, die über eine regelmäßig entstehende Beeinträchtigung hinausgehen und mit der Spende im ursächlichen Zusammen-hang stehen. Dabei kommt es auf den zeitlichen Abstand zwischen Spende und Gesundheitsschaden nicht an. Das bedeutet, dass beispielsweise nach der Spende einer Niere ein späteres Versagen der verbleibenden Niere als Versicherungsfall gilt und sämtliche Ansprüche auf Rehabilitation und Entschädigung gegen den Unfallversicherungsträger bestehen. Zudem wurde eine Altfallregelung im Sinne der Betroffenen geschaffen: Der erweiterte Unfallversicherungsschutz wird für die Zukunft auch auf Gesundheitsschäden erstreckt, die bei den Spendern nach der Einführung des Transplantationsgesetzes im Jahre 1997 und noch vor 1. August 2012 eingetreten
sind. Damit haben alle Betroffenen zukünftig grundsätzlich Anspruch auf gleiche Leistungen, auch wenn die Gesundheitsschäden bereits in der Vergangenheit entstanden sind.

Durch das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz werden jeder Bürger und jede Bürgerin regelmäßig in die Lage versetzt, sich mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft ernsthaft zu befassen und ggf. eine Erklärung auch zu dokumentieren. Die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen werden verpflichtet ihren Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die Informationen zur Organspende und einen Organspendeausweis innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz und dann alle zwei Jahre zu übersenden und ihnen dabei fachlich qualifizierte Ansprechpartner für Fragen zur Organ- und Gewebespende zu benennen. In Zukunft soll auch die elektronische Gesundheitskarte zur Speicherung von Angaben zur Organspendebereitschaft genutzt werden können. Die Gesundheitskarte ermöglicht rechtlich und technisch einen sehr hohen Schutz der sensiblen Daten. Die Speicherung der
Angaben ist für die Versicherten freiwillig.

Quelle: bmg.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.