Berlin:

Im Juni 2012 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 3.901 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 476 Personen (13,9 Prozent).

Im Vergleich zum Vorjahresmonat Juni 2011 stieg die Zahl der Asylbewerber um 727 Personen (22,9 Prozent).

 

730 Personen erhielten im Juni 2012 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (19,1 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 788 Personen (20,7 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Juni 2012 3.901 Personen (Vormonat 3.425 Personen) Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 476 Personen (13,9 Prozent) und gegenüber dem Vorjahresmonat um 727 Personen (22,9 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im Juni 2012 waren:

Zum Vergleich

Nr. Land April Mai Juni
 1. Afghanistan 463 505 595
 2. Irak 289 360 416
 3. Syrien 241 362 388
 4. Pakistan 197 179 316
 5. Iran 356 320 293
 6. Serbien 148 143 199
 7. Kosovo 101 85 156
 8. Russ. Föderation 110 148 139
 9. Mazedonien 110 117 132
10. Türkei 118 103 114

Neben den 3.901 Erstanträgen wurden im Juni 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 760 Folgeanträge gestellt.

Im Juni 2012 hat das Bundesamt über die Anträge von 3.815 Personen (Vormonat: 4.635) entschieden.

Insgesamt 730 Personen (19,1 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 75 Personen (2,0 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 655 Personen (17,1 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Juni 2012 bei 788 Personen (20,7 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 1.515 Personen (39,7 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 782 Personen (20,5 Prozent).

II. Laufendes Jahr

Für den Zeitraum Januar bis Juni 2012 ergeben sich folgende Zahlen:

In der Zeit von Januar bis Juni 2012 haben insgesamt 23.066 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (20.609 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 2.457 Personen

(11,9 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Juni 2012:

 1. Afghanistan 3.550
 2. Irak 2.550
 3. Serbien 1.904
 4. Iran 1.835
 5. Syrien 1.623
 6. Pakistan 1.540
 7. Russ. Föderation 898
 8. Mazedonien 728
 9. Türkei 717
10. Kosovo 702

Neben den 23.066 Erstanträgen wurden insgesamt 4.760 Folgeanträge gestellt.

Im Zeitraum von Januar bis Juni 2012 hat das Bundesamt 25.570 Entscheidungen (Vorjahr: 23.161) getroffen.

Insgesamt 4.468 Personen (17,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 333 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 4.135 Personen (16,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Juni 2012 bei 4.009 Personen (15,7 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 11.531 Personen (45,1 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 5.562 Personen (21,7 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Juni 2012 36.317, darunter 32.610 Erstanträge und 3.707 Folgeanträge (Vormonat: 35.283 anhängige Verfahren, davon 31.605 Erst- und 3.678 Folgeanträge).

Quelle: bmi.bund.de

 

 

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