Der Internationale Strafgerichtshof in den Haag hat heute (10.07.) in dem Verfahren gegen den
ehemaligen kongolesischen Milizenführer Thomas Lubanga die Entscheidung über das Strafmaß von 14
Jahren Gefängnis verkündet. Lubanga war bereits am 14.03.2012 wegen der Rekrutierung und des
Einsatzes von Kindersoldaten für schuldig befunden worden.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik, Markus Löning, sagte heute (10.07.):
„Die Bundesregierung begrüßt die heutige Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs als
weiteren Meilenstein im Kampf gegen die Straflosigkeit bei schwersten Völkerrechtsverbrechen.
Niemand kann heute mehr davon ausgehen, dass das Begehen derartiger Verbrechen ungesühnt bleibt.
Gleichzeitig ist die Aufarbeitung schweren Unrechts ein Beitrag zu Frieden und Versöhnung.

Mit diesem Urteil gegen Thomas Lubanga hat der Internationale Strafgerichtshof aufs Neue
eindrucksvoll seine Bedeutung unter Beweis gestellt. Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Römischen
Statuts und der Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs wird immer deutlicher, welche
zentrale Rolle er bei der Verfolgung und Bestrafung von Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen
und Verbrechen gegen die Menschlichkeit spielt.“

Quelle: auswaertiges-amt.de

Von redaktion