Berlin:
Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Schlichtung im Luftverkehr erklärt
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Gerade zur Reisezeit passiert es häufiger, dass Flüge überbucht sind, annulliert werden oder sich
verspäten. Auch ist es nicht selten, dass Reisegepäck verloren geht oder beschädigt bzw. verspätet
abgeliefert wird. In all diesen Fällen haben Fluggäste umfangreiche Ansprüche gegen die
Fluggesellschaften. Diese Ansprüche nutzen in der Praxis aber nur wenig, wenn sie nicht auch
tatsächlich schnell, kostengünstig und unbürokratisch durchgesetzt werden können. Hier setzt das
neue Gesetz an. Es sorgt dafür, dass sich künftig jeder Fluggast an eine Schlichtungsstelle wenden
kann, um seine Ansprüche außergerichtlich geltend zu machen. Von dem Schlichtungsverfahren
profitieren auch die Luftfahrtunternehmen. Die Vermeidung eines Gerichtsverfahrens ist oft auch für
sie die kostengünstigere Lösung und dient dem Erhalt der Kundenbeziehungen. In anderen
Wirtschaftszweigen, etwa bei den Versicherungen, ist Schlichtung bereits ein Erfolgsmodell.
Vor einigen Monaten konnte mit den Verbänden der deutschen und der ausländischen Fluggesellschaften
eine Einigung auf eine freiwillige Teilnahme an einer Schlichtung erzielt werden. Die
Freiwilligkeit der Teilnahme lässt erwarten, dass auch die Schlichtung im Luftverkehr ein
Erfolgsmodell wird. Eine gesetzlich verordnete Schlichtung gegen den Willen der Unternehmen wäre
zum Scheitern verurteilt gewesen, weil niemand gesetzlich gezwungen werden kann,
Schlichtungsvorschläge zu akzeptieren.


Zum Hintergrund:
Fluggäste haben aus dem internationalen, europäischen und nationalen Recht umfangreiche Ansprüche
gegen die Fluggesellschaft in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung von Flügen
sowie der Beschädigung oder des Verlustes von Gepäck. Hieraus erwachsende Zahlungsansprüche bis zu
5.000 Euro schnell, kostengünstig und durch eine unabhängige Stelle schlichten zu können, ist das
Ziel des heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs. Da Voraussetzung für das Funktionieren
der Schlichtung ihre Akzeptanz durch die Luftfahrtunternehmen ist, hat die Bundesregierung
intensive Gespräche mit den Luftfahrtunternehmen und ihren Verbänden geführt. Dabei ist es
letztlich gelungen, sich auf gemeinsame Eckpunkte für eine Schlichtung im Luftverkehr zu
verständigen.
Inhaltlich basiert der Gesetzentwurf auf den Eckpunkten und setzt diese um, soweit dies durch
Gesetz erfolgen muss. Dabei setzt die Bundesregierung zunächst auf eine freiwillige Schlichtung
durch privatrechtlich, d. h. durch die Luftfahrtunternehmen organisierte Schlichtungsstellen.
Erfüllen sie die gesetzlich festgelegten Anforderungen, insbesondere an die Unparteilichkeit der
Stelle und die Fairness des Verfahrens, können sie von der Bundesregierung anerkannt werden (§ 57
Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Unternehmen, die sich nicht freiwillig an der Schlichtung beteiligen,
werden einer behördlichen Schlichtung überantwortet (§ 57a LuftVG). Das Verfahren ist für den
Fluggast – abgesehen von Missbrauchsfällen – kostenlos.

Quelle:  bmj.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.