Berlin:
Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Schlichtung im Luftverkehr erklärt
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Gerade zur Reisezeit passiert es häufiger, dass Flüge überbucht sind, annulliert werden oder sich
verspäten. Auch ist es nicht selten, dass Reisegepäck verloren geht oder beschädigt bzw. verspätet
abgeliefert wird. In all diesen Fällen haben Fluggäste umfangreiche Ansprüche gegen die
Fluggesellschaften. Diese Ansprüche nutzen in der Praxis aber nur wenig, wenn sie nicht auch
tatsächlich schnell, kostengünstig und unbürokratisch durchgesetzt werden können. Hier setzt das
neue Gesetz an. Es sorgt dafür, dass sich künftig jeder Fluggast an eine Schlichtungsstelle wenden
kann, um seine Ansprüche außergerichtlich geltend zu machen. Von dem Schlichtungsverfahren
profitieren auch die Luftfahrtunternehmen. Die Vermeidung eines Gerichtsverfahrens ist oft auch für
sie die kostengünstigere Lösung und dient dem Erhalt der Kundenbeziehungen. In anderen
Wirtschaftszweigen, etwa bei den Versicherungen, ist Schlichtung bereits ein Erfolgsmodell.
Vor einigen Monaten konnte mit den Verbänden der deutschen und der ausländischen Fluggesellschaften
eine Einigung auf eine freiwillige Teilnahme an einer Schlichtung erzielt werden. Die
Freiwilligkeit der Teilnahme lässt erwarten, dass auch die Schlichtung im Luftverkehr ein
Erfolgsmodell wird. Eine gesetzlich verordnete Schlichtung gegen den Willen der Unternehmen wäre
zum Scheitern verurteilt gewesen, weil niemand gesetzlich gezwungen werden kann,
Schlichtungsvorschläge zu akzeptieren.


Zum Hintergrund:
Fluggäste haben aus dem internationalen, europäischen und nationalen Recht umfangreiche Ansprüche
gegen die Fluggesellschaft in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung von Flügen
sowie der Beschädigung oder des Verlustes von Gepäck. Hieraus erwachsende Zahlungsansprüche bis zu
5.000 Euro schnell, kostengünstig und durch eine unabhängige Stelle schlichten zu können, ist das
Ziel des heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs. Da Voraussetzung für das Funktionieren
der Schlichtung ihre Akzeptanz durch die Luftfahrtunternehmen ist, hat die Bundesregierung
intensive Gespräche mit den Luftfahrtunternehmen und ihren Verbänden geführt. Dabei ist es
letztlich gelungen, sich auf gemeinsame Eckpunkte für eine Schlichtung im Luftverkehr zu
verständigen.
Inhaltlich basiert der Gesetzentwurf auf den Eckpunkten und setzt diese um, soweit dies durch
Gesetz erfolgen muss. Dabei setzt die Bundesregierung zunächst auf eine freiwillige Schlichtung
durch privatrechtlich, d. h. durch die Luftfahrtunternehmen organisierte Schlichtungsstellen.
Erfüllen sie die gesetzlich festgelegten Anforderungen, insbesondere an die Unparteilichkeit der
Stelle und die Fairness des Verfahrens, können sie von der Bundesregierung anerkannt werden (§ 57
Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Unternehmen, die sich nicht freiwillig an der Schlichtung beteiligen,
werden einer behördlichen Schlichtung überantwortet (§ 57a LuftVG). Das Verfahren ist für den
Fluggast – abgesehen von Missbrauchsfällen – kostenlos.

Quelle:  bmj.de

Von redaktion