Berlin:

BMEL beantragt Hilfen für die durch die Maul- und Klauenseuche von Einschränkungen betroffenen Betriebe

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bei der Europäischen Kommission Hilfen für die von der Maul- und Klauenseuche (MKS) betroffenen Milchviehbetriebe in der Sperr- und Überwachungszone sowie für sämtliche schweinehaltenden Betriebe in Brandenburg beantragt. Damit sollen Einkommensverluste, die durch Verbringungsverbote und hierdurch entstandene Marktstörungen in den Wochen nach dem MKS-Ausbruch entstanden sind, durch eine sogenannte Marktstützungsmaßnahme ausgeglichen werden. Brandenburg schätzt den entstandenen Schaden auf knapp 8 Millionen Euro.

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: „Die Maul- und Klauenseuche hat viele Betriebe in Brandenburg wirtschaftlich und emotional stark getroffen. Dank des beherzten Vorgehens aller zuständigen Stellen, der raschen Errichtung von Sperrzonen und dem Verbot des Transports von Tieren und tierischen Erzeugnissen im betroffenen Gebiet haben wir bisher keine weiteren Fälle zu verzeichnen. Damit wurde ein noch viel größerer Schaden für alle Betriebe in ganz Deutschland abgewendet. Unser Ziel ist es, dass kein einziger Hof aufgrund der Maul- und Klauenseuche seine Arbeit einstellen muss. Deshalb haben wir nach enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg bei der Europäischen Kommission Hilfen für die unmittelbar betroffenen Betriebe beantragt. Die Betriebe in Brandenburg sind auf diese finanzielle Stützungsmaßnahme angewiesen, um weitermachen zu können. In Brüssel darf jetzt keine Zeit verloren werden.“

Um die Ausbreitung der MKS zu verhindern, hatte das Land Brandenburg vorübergehend ein sogenanntes „Stand still“ erlassen, also ein Verbot für den Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden. Auch der Transport von tierischen Erzeugnissen war innerhalb der Schutz- und Überwachungszonen zu der Zeit verboten. Milchvieh- und schweinhaltende Betriebe waren von diesen Maßnahmen besonders betroffen. Auf Grund der Verbringungsverbote von Tieren und tierischen Erzeugnissen kam es im Land Brandenburg zu einem Schlachtstau bei Mastschweinen sowie zu einer Nichtabholung von Rohmilch, die entsorgt werden musste. Für die Erzeuger führte dies zu Preiseinbußen beziehungsweise Einkommensverlusten. Der Schaden der Milcherzeuger beträgt rund 882.000 Euro und bei den schweinhaltenden Betrieben in Brandenburg 7 Millionen Euro.

Der Antrag des BMEL erfolgt auf Basis des Artikels 220 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO). Das Land Brandenburg hatte zuvor seinen nach Artikel 220 Absatz 5 Unterabsatz 2 GMO notwendigen Finanzierungsbeitrag zugesagt. Bei Bewilligung des Antrages könnte die Europäische Union 60 Prozent der Schadenssumme entschädigen.

Quelle:bmel.bund.de

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