Berlin:

Bundesregierung beschließt die Liberalisierung von Nutzhanf
Özdemir: „Nutzhanf bietet viele Chancen für die heimische Landwirtschaft“

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegten Gesetzentwurf zur Nutzhanfliberalisierung beschlossen. Mit der Änderung soll der Anbau von Nutzhanf erleichtert und der Umgang damit liberalisiert werden. Dafür wird die sogenannte Missbrauchsklausel gestrichen und der Indoor-Anbau von Nutzhanf zugelassen.

Dazu sagt Bundesminister Özdemir: „Gerade in Zeiten der Klimakrise räumen wir Landwirten, die auf ihren Feldern oder in ihren Hallen etwas Neues ausprobieren wollen, Steine aus dem Weg. Denn Nutzhanf bietet unserer Landwirtschaft viele Chancen: Er enthält kaum rauscherzeugendes THC, ist anspruchslos, braucht kaum Pflanzenschutzmittel, Dünger und Wasser, verbessert Böden und bietet Lebensraum für Insekten. Die Ernte kann auf unterschiedlichste Weise verarbeitet werden von Lebensmitteln bis zu Textilien. Mit der Missbrauchsklausel wurden eigentlich unbescholtene Nutzhanf-Anbauer trotz bester Absichten kriminalisiert. Nun ist es endlich an der Zeit, darüber Gras wachsen zu lassen. Und zwar gerne sehr viel, damit sich auch in Deutschland die innovative Szene aus Nutzhanfanbauern und -verarbeitern weiterentwickelt.“

Nutzhanf enthält im Gegensatz zu Konsumcannabis äußerst wenig Tetrahydrocannabinol (THC) – erlaubt sind grundsätzlich nicht mehr als 0,3 Prozent. Im Jahr 2023 wurde die Pflanze in Deutschland auf 5.834 Hektar angebaut. Die Anbaufläche hat sich in den vergangenen Jahren nicht so vergrößert, wie es aus Sicht der Bundesregierung wünschenswert wäre. Dies hat wirtschaftliche Gründe und zudem mit einem hohen Maß an Bürokratie zu tun.

Darüber hinaus ist die bisherige Rechtslage mit Risiken verbunden, denn ein Verstoß gegen die sogenannte Missbrauchsklausel kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen für Nutzhanfanbauer und -händler haben. Die Klausel besagt, dass Cannabis und nicht Nutzhanf vorliegt, sofern der Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen ist. Diese Vorgabe wurde sehr streng ausgelegt. Die Nutzhanfanbauer und –händler hatten Schwierigkeiten, den Missbrauch zu Rauschzwecken rechtssicher auszuschließen. Dieses Risiko ist mit Erlass des Konsumcannabisgesetzes aus Sicht der Bundesregierung nicht mehr angemessen und soll mit dem heute beschlossenen Vorhaben beseitigt werden. Denn mit den durch das Konsumcannabisgesetz legal gewordenen Bezugsmöglichkeiten für berauschendes Cannabis ist der Missbrauch von Nutzhanf zu Rauschzwecken praktisch ausgeschlossen.

Der Nutzhanfanbau in Deutschland bietet vielfältige Vorteile in Sachen nachhaltige Rohstoffe, Abmilderung des Klimawandels und Biodiversität; die Ernte kann auf verschiedenste Weise genutzt werden. Die Samen können als Lebensmittel, etwa im Müsli oder für die Herstellung von Speiseöl, verwendet werden. Die Fasern eignen sich für die Herstellung von Baustoffen, Verbundwerkstoffen, Papier und Seilen. Und auch in Tees, Kosmetik und Arzneimitteln gibt es Verwendungsgebiete für Nutzhanferzeugnisse. Mit der Gesetzesänderung wird es künftig auch möglich sein, Nutzhanf in Innenräumen („Indoor“), also etwa in Gewächshäusern, anbauen zu können.

Die Bundesregierung macht mit dem „Ersten Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes – Nutzhanfliberalisierung“ einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer vernunftgesteuerten Politik in Bezug auf Hanf. Dabei stellt sie auch bei Nutzhanf den Schutz von Verbrauchern, insbesondere Kindern und Jugendlichen, vor den Gefahren von THC in Lebensmitteln sicher.

Quelle:bmel.bund.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.