Berlin:

Bundesrat lehnt Düngegesetz ab – weiterhin pauschale Einschränkungen statt Verursacherprinzip

Der Bundesrat hat heute den von der Bundesregierung vorgelegten und vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Düngegesetzes nicht zugestimmt. Dadurch ist der Weg zu einer Stärkung des Verursacherprinzips vorerst versperrt. Dieses sorgt dafür, dass vor allem die Betriebe in die Verantwortung genommen werden, die mit einer übermäßigen Düngung zu einer erhöhten Nitratbelastung des Grundwassers beitragen.

Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: „Durch die Düngegesetz-Blockade im Bundesrat bleibt der Weg zu mehr Verursachergerechtigkeit weiter verbaut. Das kann man machen, aber dann sollte man auch ehrlich sein und der Landwirtschaft sagen, dass man kein Verursacherprinzip will. Schlimmstenfalls droht auch noch ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel wegen der Nichtumsetzung des geforderten Monitorings und jetzt auch noch zur EU-Düngeprodukteverordnung – denn Verstöße gegen diese Vorgaben können ohne die Änderung des Düngegesetzes nicht mit Bußgeldern geahndet werden.

Unser Vorschlag war, dass wir die sperrige Stoffstrombilanzverordnung kurzfristig abschaffen und gemeinsam mit der Nährstoffbilanzverordnung neue, bürokratiearme und verlässliche Bilanzierungsregeln entwickeln, die auch den Betrieben beim eigenen Düngecontrolling helfen. Das hätte den Ländern die Möglichkeit gegeben, ihre Stimmen noch stärker einzubringen. Die Landwirtschaft braucht gute Rahmenbedingungen, mit denen sie gut wirtschaften kann. Wir werden die nächsten Schritte nun genau prüfen, damit unsere Landwirte trotzdem möglichst schnell verlässlich planen können.“

Mit der Neufassung des Düngegesetzes sollten die Grundlagen geschaffen werden, das Verursacherprinzip bei der Düngung zu stärken. Besonders in Gegenden mit viel Tierhaltung oder viel Gemüseanbau ist das Grundwasser mit Nitrat aus der Düngung belastet. Daher müssen dort alle landwirtschaftlichen Betriebe zusätzlich bestimmte Bedingungen einhalten und weniger düngen, um das Grundwasser zu schützen – auch wer bereits nachhaltig und ressourcenschonend arbeitet. Mit dem Düngegesetz sollten in Zukunft stärker die Verursacher in die Pflicht genommen und die gut wirtschaftenden Betriebe entlastet werden, so wie dies auch von Bauernvertretern und den Bundesländern immer wieder gefordert wurde.

Dies kann allerdings nur auf Grundlage einer robusten und belastbaren Datenbasis mit der EU-Kommission verhandelt werden. Das Gesetz ermöglicht mit den Verordnungsermächtigungen zur Einführung einer Monitoringverordnung solche Datengrundlagen zu schaffen, um dort, wo die Nitratbelastung hoch ist, differenzierte Maßnahmen einzuführen. Mit der Ermächtigung zur Optimierung der Stoffstrom-/Nährstoffbilanzverordnung (StoffBilV) wollte das BMEL zudem eine weitere Datenquelle nutzen, um im Sinne der Landwirtschaft erfolgreich mit der EU-Kommission verhandeln zu können und Erleichterungen auf Betriebsebene in die Diskussion einbringen zu können.

Das BMEL war den Bundesländern in den Beratungen weit entgegengekommen. Mit einer Protokollerklärung sollte festgehalten werden, dass bei Zustimmung zum Düngegesetz die Stoffstrombilanzverordnung in der jetzigen Form abgeschafft und mit einer Nährstoffbilanzverordnung gemeinsam mit den Bundesländern im Sinne des Verursacherprinzips und bürokratiearm neu ausgestaltet wird.

Mit der Ablehnung des Düngegesetzes können nun die von der EU-Kommission geforderten Datengrundlagen nicht kommen. Es besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission erneut ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Auch die ebenfalls heute vom Bundesrat abgelehnte Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung kann zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen, da ohne Düngegesetz Verstöße gegen diese Verordnung nicht mit Bußgeldern geahndet werden können.

Quelle:bmel.bund.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.