Memmingen, Neu-Ulm, Günzburg:

Weitere Amtsgerichte in Bayern führen die
elektronische Akte regulär ein

Justizminister Eisenreich: „Die Amtsgerichte Memmingen, Neu-Ulm und Günzburg führen die E-Akte im Regelbetrieb in
Zivilsachen ein. Die Justiz treibt die Digitaloffensive voran.“ Die Regeleinführung der E-Akte an den Landgerichten
in Zivilsachen erster Instanz und an den Oberlandesgerichten in Zivilsachen
ist abgeschlossen. Alle bayerischen Landgerichte und Oberlandesgerichte
setzen die E-Akte in Zivilsachen ein. Bis heute wurden über
300.000 Verfahren rein elektronisch geführt.

Der bayerische Justizminister Eisenreich: „Wir müssen bis
Ende 2025 127 Standorte mit etwa 15.000 Arbeitsplätzen mit der elektronischen
Akte ausstatten. Wir wollen und werden das früher schaffen.“
Bei den Amtsgerichten wurde die elektronische Aktenführung in
Zivil- und Familiensachen zunächst bei den Amtsgerichten Straubing,
Dachau und Regensburg pilotiert. Aufgrund der guten Erfahrungen im Rahmen
der Pilotierung hat zwischenzeitlich auch die Regeleinführung bei
den Amtsgerichten in diesen Bereichen begonnen: Am 30. Oktober 2023 stellen
die Amtsgerichte Memmingen, Neu-Ulm und Günzburg auf die elektronische
Akte in Zivilsachen um. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich:
„Die Welt wird immer digitaler. Die Justiz treibt die Digitaloffensive
voran. Die Amtsgerichte Memmingen, Neu-Ulm und Günzburg führen
die E-Akte im Regelbetrieb in Zivilsachen ein. Das verkürzt Verfahren
und erspart Wartezeiten.“ Bislang arbeiteten bereits 62 der
75 bayerischen Amtsgerichtsstandorte mit der E-Akte. Bis zum Ende dieses
Jahres sollen auch alle übrigen Amtsgerichte die elektronische Akte
in Zivil- und Familiensachen im Regelbetrieb einführen. Im Zuge dessen
wird bis Ende 2023 auch die Umstellung aller Landgerichte auf eine elektronische
Aktenführung in zweitinstanzlichen Zivilsachen abgeschlossen werden,
so dass durchgängig elektronisch gearbeitet werden kann. Außerdem
hat bei den Amtsgerichten die Regeleinführung in Grundbuch-, Betreuungs-
und Immobiliarvollstreckungssachen begonnen. Zudem wird die elektronische
Akte derzeit an weiteren Amtsgerichten in besonderen Rechtsgebieten erprobt:
Beim Amtsgericht Ingolstadt in Insolvenzsachen und beim Amtsgericht Fürth
in Nachlasssachen. Der elektronische Rechtsverkehr
ist bereits bei allen Gerichten im Freistaat eingeführt. Im Jahr 2022
wurden über 11 Millionen Nachrichten elektronisch mit Verfahrensbeteiligten
ausgetauscht. Der Freistaat Bayern setzt neben der E-Akte auch
auf Videotechnik. Minister Eisenreich: „Tausende
Zivilprozesse werden an Bayerns Gerichten inzwischen digital als Videokonferenz
geführt. Unser Ziel war es, die Gerichte flächendeckend mit mobilen
Videokonferenzanlagen auszustatten. Im Juli 2021 haben
wir unser Ziel erreicht: Seit Juli 2021 haben alle 99 bayerischen Gerichte
Zugang zu einer Anlage. Insgesamt wurden hierfür 151 Videokonferenzanlagen
beschafft. Zum Ausbau der Videoverhandlungen setzt die Justiz neben der
Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenzanlagen auch auf ein Video-Konferenz-Tool.
Nach einer erfolgreichen Pilotphase wurde der Einsatz bayernweit freigegeben.
Allein im Jahr 2022 gab es 12.056 Videoverhandlungen und -anhörungen
im Freistaat. Ob sich ein Verfahren für eine Videoverhandlung anbietet,
entscheidet der jeweilige Richter/die jeweilige Richterin.“ Auf
dem Weg zu einem modernen Zivilprozess sieht der bayerische Justizminister
aber noch erheblichen rechtspolitischen Handlungsbedarf.
Vorschläge zur Modernisierung des Zivilprozesses liegen vor. Er fordert
das Bundesjustizministerium zu grundlegendem Handeln auf. Eisenreich:
„Die Zivilprozessordnung ist für die Papierakte gemacht, nicht
für die elektronische Akte. Eine Modernisierung des Zivilprozesses
ist daher notwendig. Der Bund muss jetzt tätig werden. Wir brauchen
eine breit geführte Diskussion, die alle Akteure einbezieht: Gerichte,
Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Wirtschaft, Verbraucherverbände.“
Und auch grenzüberschreitend will Bayern das Verhandeln erleichtern.
Auf bayerische Initiative hat die Justizministerkonferenz im Frühjahr
2021 das Bundesjustizministerium aufgefordert, sich für eine umfassende
Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene einzusetzen. Eisenreich: „Der
Reformprozess ist dringend notwendig. Die Justiz will die Chancen der Digitalisierung
nutzen. Jetzt sind Berlin und Brüssel gefordert.“ Eisenreich
bedankte sich abschließend bei Christian Roch,
dem Direktor des Amtsgerichts Memmingen, Alexander Kessler,
dem Direktor des Amtsgerichts Neu-Ulm und Johann-Peter
Dischinger, dem Direktor des Amtsgerichts Günzburg:
„Für Ihr großes Engagement bei der Digitalisierung der
Justiz in Memmingen, Neu-Ulm und Günzburg darf ich mich bei Ihnen
und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken.“

Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion