Berlin :

Bundestag beschließt Energieeffizienzgesetz
Energieeffizienz bekommt einen klaren gesetzlichen Rahmen

Das heute vom Deutschen Bundestag beschlossene Energieeffizienzgesetz legt klare
Energieeffizienzziele fest. Das Gesetz beinhaltet zudem konkrete Effizienzmaßnahmen für die
öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert erstmals Effizienzstandards für Rechenzentren.
Die Ziele für 2030 entsprechen dabei den Vorgaben der Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie
(EED) für Deutschland.
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: „Wir schaffen mit dem
Energieeffizienzgesetz erstmals einen klaren gesetzlichen Rahmen für mehr Energieeffizienz. Der
vergangene Winter hat uns deutlich vor Augen geführt, dass wir nicht nur auf die Angebotsseite
schauen dürfen, sondern auch die Nachfrageseite im Blick haben müssen. Jede Einheit Energie soll
künftig so effizient wie möglich eingesetzt werden. Das macht wirtschaftliche Sinn, stärkt unsere
Vorsorge und ist zugleich gut für den Klimaschutz.“
Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wird erstmals ein sektorübergreifender Rahmen zur Steigerung
der Energieeffizienz geschaffen. Es setzt damit zugleich wesentliche Anforderungen aus der
laufenden Novelle zur EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) um und wird einen wichtigen Beitrag zur
Erreichung der deutschen Klimaziele leisten.Die wichtigsten Regelungen des EnEfG sind:1.
Energieeffizienzziele
Das EnEfG legt Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland für 2030
fest. Im Sinne frühzeitiger Planungs- und Investitionssicherheit wird darüber hinaus ein Ziel für
die Senkung des Endenergieverbrauchs bis 2045 vorschattiert.
Für den Endenergieverbrauch bedeuten diese Ziele eine Reduzierung um rd. 500 TWh bis 2030 (ggü. dem
aktuellen Niveau). Über die Wirkung des Gesetzes und damit auch den Stand der Zielerreichung wird
die Bundesregierung den Bundestag künftig regelmäßig zu Beginn einer Legislaturperiode unterrichten
und – soweit nötig – über eine Nachsteuerung des Instrumentenmixes entscheiden.2.
Energieeinsparpflichten von Bund und Länder
Der Bund und die Länder werden verpflichtet, ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis
2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 TWh (Bund) bzw. 3 TWh (Länder) erbringen.3.
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Energieeinsparung
Zur Umsetzung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Steigerung der Energieeffizienz von
Bund und Ländern werden künftig Energie- oder Umweltmanagementsysteme eingeführt. Zudem sieht das
EnEfG die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen vor mit dem Ziel, jährlich 2 %
Gesamtendenergieeinsparung zu erreichen. Über die dazu zu ergreifenden Maßnahmen entscheiden die
öffentlichen Einrichtungen von Bund und Länder eigenständig.4. Einführung von Energie- oder
Umweltmanagement-Systemen für Unternehmen
Mit dem EnEfG werden Unternehmen mit einem großen Energie-verbrauch (durchschnittlich mehr als 7,5
GWh) verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und Unternehmen ab einem
Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 GWh sollen wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in
Umsetzungsplänen erfassen und veröffentlichen. Über die Umsetzung geeigneter Effizienzmaßnahmen
entscheiden die Unternehmen aber selbst. Damit wird ein guter Mix geschaffen an mehr Transparenz
über Energieverbräuche und zugleich Ermessen der Unternehmen, welche Schlussfolgerungen sie auf der
Maßnahmenebene daraus ziehen.5. Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen für Rechenzentren
Für Rechenzentren gelten Energieeffizienzstandards. Auch muss künftig Abwärme genutzt werden, da
hier Potentiale für mehr Energieeffizienz schlummern. Alle Betreiber von großen Rechenzentren
sollen zudem künftig Strom aus erneuerbaren Energien nutzen, sowie Informationen zu ihrem
Energieverbrauch in ein öffentliches Register eintragen sowie ihren Kunden über den spezifischen
Energieverbrauch zu informieren.6. Vermeidung und Verwendung von Abwärme
Abwärme aus Produktionsprozessen muss künftig möglichst vermieden werden. Soweit eine Vermeidung
nicht möglich ist, soll diese verwendet werden (Abwärmenutzung). Zudem werden Informationen über
Abwärmepotenziale in Unternehmen auf einer neuen Plattform gebündelt und öffentlich zugänglich
gemacht.
Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich Ende Oktober mit
dem Gesetz befassen, im Anschluss soll es möglichst zeitnah in Kraft treten.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/09/20230921-bundestag-beschliesst-energieeffizienzgesetz.html

Quelle: abo-bmwi.de

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