Berlin:

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes
verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

Das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) soll aufgrund von Änderungen an den örtlichen
Planungskonzepten der LNG-Terminals kurzfristig angepasst werden. Das hat das Bundeskabinett heute
beschlossen. Zum einen werden Anpassungen vorgenommen, die sich aus der Projektplanung der
verschiedenen festen und schwimmenden Flüssigerdgasterminals ergeben. Zum anderen wird die
Grundlage dafür geschaffen, landgebundene Terminals nur für eine begrenzte Zeit mit Erdgas zu
betreiben und eine nachhaltige, klimaneutrale Nachnutzung von Anfang an sicher zu stellen
Bereits bestehende Regelungen werden für eine klimagerechte Nachnutzung der geplanten
landgebundenen LNG-Terminals konkretisiert. Ziel ist es, die Nutzbarkeit der dauerhaften
LNG-Infrastruktur spätestens nach Ablauf der Befristung der jeweiligen Genehmigung am 31. Dezember
2043 durch einen klimaneutralen Weiterbetrieb frühzeitig sicherzustellen. Dies soll „stranded
investments“ verhindern und dem Aufbau einer zukünftigen Wasserstoffinfrastruktur dienen. Ein
anschließender Weiterbetrieb kann also nur für klimaneutralen Wasserstoff und dessen Derivate
genehmigt werden.
Mit dem Gesetzentwurf sollen daher Maßnahmen getroffen werden, um die Einspeisung von verflüssigtem
Gas an den deutschen Küstenstandorten weiter abzusichern. Es sollen weitergehende Regelungen zur
Zulassung und Errichtung von Anbindungs- und Fernleitungen getroffen werden sowie der
Anwendungsbereich für Heizkesselanlagen geöffnet werden.
Auch die Anlage zu den Vorhaben-Standorten wird aktualisiert. Da zur Sicherung der
Energieversorgung weiterhin ein entsprechender Bedarf besteht, wird nach engem Austausch mit der
Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern mit Mukran ein Standort an der Ostseeküste in das Gesetz als
Vorhabenstandort aufgenommen. Der Hafen ist ein ausgewiesenes Gewerbe- und Industriegebiet, so dass
Baumaßnahmen sowie die Verankerung industrieller Anlagen wie FSRUs hier verträglicher umsetzbar
sind. Natürlich müssen die zuständigen Landesbehörden die konkreten Planungsunterlagen im Rahmen
der Genehmigungsverfahren umfassend prüfen.
Die Ergänzung des EnWG dient der zügigeren und vereinfachten Verfahrensführung durch die zuständige
Planfeststellungsbehörde. Diese erhält nunmehr die Möglichkeit, das Genehmigungsverfahren für eine
FSRU auf Antrag des Vorhabenträgers einschließlich Nebeneinrichtungen nach den Regelungen des EnWG
durchzuführen und in diesem Zusammenhang etwa FSRU und Anbindungsleitung in einem gemeinsamen
Verfahren zügig zu prüfen und zu bescheiden.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/05/20230517-bundeskabinett-beschliesst-gesetzentwurf.html

Quelle: abo-bmwi.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.