Brüssel:

Europäische Kommission nimmt überarbeiteten Beihilferahmen für Transformationstechnologien an
Mehr Förderung für grüne Technologien möglich

Die Europäische Kommission hat heute im Kontext ihres am 1. Februar vorgestellten „Green Deal
Industrial Plan“ den beihilferechtlichen „Befristeten Krisen- und Übergangsrahmen“ (Temporary
Crisis and Transition Framework (TCTF)) angenommen. Die neuen Beihilferegeln sollen dazu dienen,
den Rahmen für die staatliche Förderung des grünen Wandels zu verbessern, insbesondere durch
erleichterte Förderbedingungen für Investitionen im Bereich der Transformationstechnologien.
Dazu Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Die neuen Beihilferegeln stellen
die Weichen für mehr Investitionen in grüne Technologien in Europa. Das ist ein sehr wichtiger
Schritt. Konkret können wir gezielt die Produktion von Batterien, Solarpanelen, Windturbinen,
Wärmepumpen oder Elektrolyseuren fördern und das deutlich umfassender als bislang. Damit können wir
schneller mehr Klimaschutz erreichen und strategische und technologische Souveränität der EU
stärken. Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz gehen so Hand in Hand.“


Vorgesehen sind im TCTF Vereinfachungen für den Ausbau erneuerbarer Energien, für die
Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse sowie für Investitionen in Sektoren, die für den
Übergang zu einer emissionsfreien Wirtschaft strategisch und technologisch bedeutsam sind (z.B. die
Produktion von Batterien, Solarpanelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren, Carbon Capture
and Utilization (CCU) / Carbon Capture and Storage (CCS) und damit verbundene kritische Rohstoffe).
Besondere Anreize bestehen für Investitionen in Transformationstechnologien in strukturschwachen
Regionen. Damit wird ein echter europäischer Mehrwert generiert. Es wird in diesem Bereich möglich
sein, Beihilfen bis zur Höhe von vergleichbaren Beihilfen in Drittstaaten zu gewähren. So kann
verhindert werden, dass strategisch wichtige Sektoren aus Deutschland und aus der EU in andere
Staaten abwandern. Die Bewilligung entsprechender Maßnahmen ist nunmehr bis Ende 2025 möglich, die
Maßnahmen selbst können jedoch noch weiter in die Zukunft reichen.
Eine entsprechende Flexibilisierung des Beihilferechts hatte die Kommission als Teil ihrer
Mitteilung „Industrieplan zum Grünen Deal“ vom 1. Februar angekündigt. Der Europäische Rat hat sich
am 9. Februar ebenfalls für einfachere, schnellere und berechenbarere Beihilfeverfahren sowie für
eine gezielte, vorübergehende und verhältnismäßige Unterstützung in jenen Sektoren ausgesprochen,
die für den grünen Wandel von strategischer Bedeutung sind und auf die sich ausländische
Subventionen oder hohe Energiepreise nachteilig auswirken.
Mit dem heute verabschiedeten TCTF ändert die Kommission zum dritten Mal ihren im Zuge des Kriegs
in der Ukraine erstmals im Frühjahr 2022 vorgelegten beihilferechtlichen Befristeten Krisenrahmen
(Temporary Crisis Framework (TCF)) und erweitert ihn um ein Kapitel zur Transformation.
Der TCTF stellt den beihilferechtlichen Rahmen dar, den die Mitgliedstaaten bei der künftigen
Ausgestaltung ihrer Fördermaßnahmen nutzen können. Diese Maßnahmen müssen anschließend von der
Kommission noch beihilferechtlich genehmigt werden.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/03/20230309-eu-kommission-nimmt-beihilferahmen-fuer-transformationstechnologien-an.html

Quelle: abo-bmwi.de

 

Von redaktion