Berlin:

Gas- und Wärmepreisbremse: Frist für Erstattungsanträge der Versorger beim Bund wird für das
erste Quartal bis zum 31. März verlängert

Verbraucherinnen und Verbraucher von Erdgas und Wärme profitieren ab März 2023 rückwirkend auch
für Januar und Februar 2023 von den Entlastungen durch die Gas- und Wärmepreisbremse über ihre
Versorger, Großverbraucher werden bereits seit Januar entlastet. Die Versorger erhalten für die
gewährten Entlastungen eine Erstattung vom Bund. Die Antragstellung für die Erstattungsanträge der
Versorger für das erste Quartal 2023 ist seit dem 9. Januar 2023 möglich. Die Frist für die
Stellung dieser Anträge für das erste Quartal endete bislang Ende Februar. Sie wird jetzt bis Ende
März 2023 verlängert.


Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich nichts: Die Preisbremsen gelten ab dem 1. März
rückwirkend für Januar und Februar und sie gelten für das ganze Jahr 2023 und werden automatisch
über die jeweiligen Energieversorger gewährt.
Näher zur Einordnung:
Die Versorger sind die Schnittstelle zwischen dem Bund und den Verbraucherinnen und Verbrauchern,
um die Entlastungen administrativ abzuwickeln. Um den Versorgern ausreichend Zeit für die
Erstattungsanträge zu geben, verlängert PwC als Beauftragter des Bundes in Abstimmung mit dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Antragsfrist für alle
Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen für das erste Quartal 2023 einmalig pauschal um
einen Monat, das heißt bis zum 31. März 2023. Die Antragsfristen für die Folgequartale bleiben
unverändert wie nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz vorgegeben jeweils bis Ende des zweiten
Monats des Quartals.
Durch diese Verlängerung erhalten die Versorger ihre Erstattungen vom Bund, wenn sie ihre Kundinnen
und Kunden pünktlich entlasten, es aber mit dem Zusammenstellen der Antragsunterlagen nicht bis
Ende Februar schaffen. Eine individuelle Anfrage beim Beauftragten PwC zur Inanspruchnahme der
Fristverlängerung bis 31. März 2023 ist nicht erforderlich.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/02/20230220-gas-und-warmepreisbremse-frist-fur-erstattungsantrage-der-versorger-verlangert.html

Quelle:abo-bmwi.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.