Berlin:

Kabinett beschließt Beschleuniger für Wind- und Netzausbau – EU-Notfallverordnung wird umgesetzt –
Verfahren werden noch mal schneller

Die Verfahren zum Ausbau von Windenergie an Land, Windenergie auf See sowie für
Offshore-Anbindungsleitungen und Stromnetze werden noch einmal deutlich weiter beschleunigt. Dazu
hat das Bundeskabinett heute den von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck
vorgelegten Entwurf einer Formulierungshilfe zur Umsetzung der sogenannten EU-Notfallverordnung
(Verordnung EU 2022/2577) beschlossen. Sie wird nun dem Bundestag zugeleitet.
Bundesminister Habeck: „Die Bundesregierung hat heute einen Windausbau-Beschleuniger auf den Weg
gebracht, wie wir ihn noch nicht hatten. Die Verfahren für den Ausbau von Windenergieanlagen an
Land und auf See werden noch mal deutlich schneller. Das gilt auch für den Ausbau der
Stromleitungen. Damit erhöhen wir die Dynamik des Ausbaus der Erneuerbaren Energien nochmal
kräftig. Zusammen mit der Reform des EEG, der Anhebung der Höchstsätze in den Ausschreibungen für
Wind- und Solar und einer Reihe von weiteren Änderungen haben wir den Weg für die Beschleunigung
freigeräumt. Die Bundesländer und die Genehmigungsbehörden haben nun die gesetzlichen Grundlagen,
um den Windkraftausbau mit voller Kraft voranzutreiben und Anlagen zügig zu genehmigen. Ich bin
sicher, dass sie das jetzt auch tun werden, schließlich liegt die dreifache Dringlichkeit auf der
Hand: Die Erneuerbaren sind Klimaschutz, sie sind eine Standortfrage, sie bedeuten Sicherheit.“
Der Minister machte auch deutlich: „Die Beschleunigung ist absolut erforderlich. Aber klar ist
auch, dass der Artenschutz wichtig ist und bleibt. Der Artenschutz wird materiell gewahrt. Es wird
weiterhin Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen geben.“


Die sogenannte EU-Notfallverordnung war am 19. Dezember im EU-Energieministerrat beschlossen worden
und ermöglicht in den Mitgliedstaaten eine deutliche Beschleunigung. Sie wird nun durch Änderungen
im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz
in nationales Recht umgesetzt. Dafür hat das Kabinett heute eine Formulierungshilfe beschlossen,
die in das parlamentarische Verfahren zur Änderung des Raumordnungsgesetzes eingebracht werden
soll. Folgende Kerninhalte sind vorgesehen: Anwendungsbereich: Die Verordnung gilt für alle
Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land, Windenergieanlagen auf See und Stromnetze ab
einer Leistung von 110 kV, die vor dem 30. Juni 2024 begonnen werden. Auch bereits begonnene
Genehmigungsverfahren können von den Erleichterungen profitieren. Vereinfachte
Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land, Windenergieanlagen auf See und
Netzinfrastrukturprojekte in ausgewiesene EE- und Netzgebiete: Für ausgewiesene EE- und
Netzgebiete, die bereits eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchlaufen haben, entfällt im
Genehmigungsverfahren die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der
artenschutzrechtlichen Prüfung. Um die artenschutzrechtlichen Belange zu wahren, stellt die
zuständige Behörde aber sicher, dass der Betreiber angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs-
und Minderungsmaßnahmen durchführt. Insbesondere wenn solche Maßnahmen nicht existieren, müssen
Betreiber einen finanziellen Ausgleich in ein Artenhilfsprogramm leisten. Die Bewertung erfolgt auf
Basis bestehender Daten. Die Vorgaben der Vogelschutz-, Fauna-Flora-Habitat- und UVP Richtlinie zur
artenschutzrechtlichen Prüfung und UVP werden für den Anwendungsbereich der Verordnung außer Kraft
gesetzt.
Die sogenannte EU-Notfallverordnung enthält außerdem weitere Regelungen zur Beschleunigung, die
unmittelbar anwendbar sind und deshalb nicht in nationales Recht umgesetzt werden müssen: Bei
Repowering von erneuerbaren Anlagen oder Netzverstärkungsmaßnahmen wird die UVP auf eine
Deltaprüfung begrenzt, also auf die Mehrbelastung der neuen Anlage oder Leitung im Vergleich zur
bestehenden Anlage oder Leitung. Bei Repowering von Solaranlagen kann die UVP-Pflicht unter
bestimmten Umständen gänzlich entfallen. Beschleunigung für die Installation von
Solarenergieanlagen: Die Dauer von Genehmigungsverfahren für die Installation von
Solarenergieanlagen (auch Dach-PV und PV auf künstlichen Strukturen wie z.B. Deponien) wird auf
drei Monate verkürzt. Darüber hinaus müssen die nationalen Genehmigungsbehörden bei PV-Anlagen auf
künstlichen Strukturen keine Prüfung vornehmen, ob das Projekt eine UVP erfordert, oder eine
spezielle UVP durchzuführen wäre. Für Anlagen unter 50 kW gilt zusätzlich eine Genehmigungsfiktion.
Beschleunigung des Wärmepumpenausbaus: Die Verordnung begrenzt die Dauer der Genehmigungsverfahren
grundsätzlich auf einen Monat für die Installation von Wärmepumpen mit einer elektrischen Leistung
von weniger als 50 MW und auf drei Monate bei Erdwärmepumpen. Zudem wird ein Anschlussrecht für
Wärmepumpen bis 12 kW bzw. bis 50 kW im Eigenverbrauch etabliert.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/01/20230130-kabinett-beschliesst-beschleuniger-fur-wind-und-netzausbau.html

Quelle: abo-bmwi.de

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LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.