München:

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat die
jetzt bekannt gewordenen Pläne der Bundesjustizministerin
zur Einführung eines Umgangsrechts
der nichtehelichen Väter grundsätzlich begrüßt.
Danach soll ein leiblicher Vater, der mit der Mutter
weder verheiratet ist noch die Vaterschaft anerkannt
hat, ein Umgangsrecht erhalten, wenn dies dem Kindeswohl
dient und er durch sein Verhalten gezeigt hat, dass
er für das Kind tatsächlich Verantwortung tragen
will. „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
verpflichtet Deutschland, diesen Vätern unter bestimmten
Voraussetzungen ein Umgangsrecht mit ihren Kindern
zu gewähren“, so Merk. „Wichtig ist dabei aber: Es
geht nicht um Besitzrechte der Väter! Und: Das Umgangsrecht
darf auf gar keinen Fall dazu führen, dass ein Kind,
das wohlbehütet in einer Familie mit einem rechtlichen
Vater aufwächst, daraus herausgerissen wird.“ Alleiniger
Maßstab müsse vielmehr sein, ob der Umgang mit dem
nichtehelichen Vater dem Wohl des Kindes entspricht,
was das Familiengericht im Einzelnen überprüfen müsse.
Wichtig sei auch, dass das Umgangsrecht nicht missbraucht
wird. „Ob die Voraussetzung, dass der nichteheliche
Vater durch sein Verhalten gezeigt haben muss, für
das Kind tatsächlich Verantwortung tragen zu wollen,
dafür geeignet ist oder ob sie nur zu neuen Streitigkeiten
vor den Familiengerichten führt, werden  wir
noch im Einzelnen überprüfen“, so Merk.

 

Grundsätzliche
Zustimmung signalisierte Merk außerdem zu Vorschlägen
der Bundesjustizministerin zur Regelung des Sorgerechts
nicht miteinander verheirateter Eltern. Danach gibt
es auch künftig die Möglichkeit, dass nicht miteinander
verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch
übereinstimmende Erklärungen begründen. Merk: „Eines
ist klar: Dem Wohl des Kindes dient es am besten, wenn
sich die Eltern einig sind, dass sie die Sorge gemeinsam
wahrnehmen wollen. Unser Ziel muss es daher sein, die
gemeinsame Sorgeerklärung, die bereits vor der Geburt
des Kindes abgegeben werden kann, zu stärken und auszubauen.“
Merk befürwortet auch den Vorschlag der Bundesjustizministerin,
wonach es daneben künftig möglich sein soll, dass
eine gemeinsame Sorge auf Antrag eines Elternteils
durch das Familiengericht begründet wird, soweit dies
dem Kindeswohl nicht widerspricht. Auch hierdurch werden
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umgesetzt.

 

Erhebliche
Kritik übt Merk allerdings an dem von der Bundesregierung
insoweit vorgesehenen „vereinfachten Verfahren“. Danach
soll das Familiengericht die gemeinsame Sorge ohne
Anhörung der Eltern in einem schriftlichen Beschlussverfahren
begründen, wenn die Mutter dem Antrag des Vaters nicht
innerhalb einer Frist von sechs Wochen widerspricht.
Merk: „Ein derartiges schriftliches Verfahren ohne
Anhörung wird der Bedeutung des Sorgerechts und dem
Selbstverständnis unserer Richterinnen und Richter
nicht gerecht. Die persönliche Anhörung der Eltern
ist schon deshalb wichtig, weil das Gericht im Gespräch
die tatsächlichen Umstände am besten feststellen,
Missverständnisse der Eltern ausräumen und ggf. auf
einvernehmliche Lösung hinwirken kann.“

Quelle:stmj.bayern.de

 

 

Von redaktion

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LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.